Pressestunde: Salon ELGA

Von Medicus58

Pressestunde: Salon ELGA

Wenn heute in der Pressestunde BuMin Stöger das Kommen der ELGA herbeibetet, um endlich eine patientenorientierte Medizin einzuführen (will heissen, Ärzte würden derzeit was anderes machen) und die Österr. Ärztekammer teure Inserate schaltet und mit ELGA den nackten Patienten herbeibeschwört (als ob dzt. Patientendaten nicht ohnehin in -zig Datenbanken gespeichert würden), dann kennt sich vermutlich "der Bürger" (sowohl der österreichische Bürger, als auch offenbar der ORF Redakteur) nimmer aus.

Was in der heutigen Pressestunde nur am Rande zu hören war, war die gemurmelte Erklärung, dass Stöger ja ohnehin zur Einführung vom Parlament und den 15a Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern verpflichtet ist. D.h. Stöger hat ohnehin nur zu exekutieren, was Rauch-Kallert auf Schiene gesetzt hat ... die jetzt aufgeflammte Diskussion zeigt einmal mehr, um welche Fragen sich unser Politik nicht kümmert, wenn sie was durchwinkt. 

Den "Schönsprech" zum Thema findet man hier: http://www.elga.gv.at/

Über die aktuelle Historie aus einer ÖÄK AUssendung: Der ELGA-Gesetzesentwurf ist am 23. Februar 2011 in Begutachtung gegangen. Es folgten in Summe 50 Stellungnahmen zum Gesetz, von den 48 als zumindest kritisch bis massiv bedenklich gegen die Umsetzung des ELGA-Gesetzes einzustufen sind. Zusätzlich dazu sind auch noch einige Rechtsverfahren (bei der EU Kommission, Bundesvergabeamt) in Bezug auf die E-Medikation, die erste geplante ELGA-Anwendung, anhängig und noch nicht ausjudiziert. Obwohl seit Mai 2011 das ELGA-Gesetz zwischen ÖÄK und BMG in Bezug auf juristische, finanzielle und technische Aspekte intensiv diskutiert wird, gibt es derzeit dennoch mehr als 60 (!!!) offene Punkte in den letzten Entwürfen des BMG, sodass man weit weg von einer Einigung ist. Die ÖÄK hat das BMG mehrfach auf diese offenen Punkte angesprochen; jedoch wurden diese Einwände ignoriert bzw. relevante Diskussionen (z.B. zur Kosten-Nutzen-Rechnung) schlicht verweigert.

Und was soll denn so schlecht daran sein, wenn der behandelnde Arzt bereits erhobene Informationen über Ihre Krankengeschichte einsehen kann?

Wie Radio Eriwan sagen würde: Im Prinzip nix, aber

bereits jetzt hat jeder Patient das Recht eine Kopie seiner Befunde ausgehändigt zu begommen und soll sie auch bei jedem Arztbesuch vorlegen. Dadurch ist die Verwechslungsmöglichkeit gering und der Patient hat die volle Kontrolle über seine Daten und der Arzt kann sich entnehmen, was er braucht.

Es existieren bereits vergleichbare elektronische "Befundsammlungen" (z.B. WebOkra-medarchiv im KAV), d.h. wir wissen, dass das hilfreich sein kann, aber man kennt auch die Schwächen (Datenlücken, Verwechslungen, doppelt angelegte Patienten, falsche Geburtsdaten, ...)
Wenn wirklich alle Patientendaten gespeichert werden, wird das Ergebnis so komplex, dass es sehr lange dauert, bis man den richtigen Befund findet. Hier würde es sehr bald sehr technisch werden, aber wer glaubt, dass sich in jedem DICOM Header "Abdomen-CT" auch ein CT des Abdomens findet, mag sich einmal die CD-R seiner letzten Röntgenuntersuchung im PC auslesen.

Nun kurz zu ein paar konkreten Kritikpunkten:
 

DATENSCHUTZ
es gibt keinen vollständigen Datenschutz, auch wenn das von der EDV Industrie immer behauptet wird. Je größer der Datenschutz und die Verbreitung der Daten, desto eher kommt es zu Mißbrauch.  

KOSTEN-NUTZEN
Die Erfahrung mit EDV Abbildung im Bereich sich rasch ändernder Strukturen lehrt, dass die Kosten für ein regelmäßiges Updaten (Software, Hardware) immer unterschätzt wurde. Es existiert keine realistische Kosten-Nutzen-Rechnung, zumal der Beschluss zu ELGA gefasst wurde, ehe die entsprechenden Lenkunsausschüssen mit ihrer Arbeit begonnen haben und ehe eine klare Definition dieses Systems (welche Daten, wie lange Zugriff, opting-out, ....).Eine Studie im "British Medical Journal"stellt fest, dass es keine eindeutigen Vorteile für Patienten und keinen wahrnehmbaren Zusatznutzen für Ärztinnen und Ärzte im Falle der Vernetzung von Gesundheitsdaten gibt. Stöger spricht von 130 Millionen Errichtungskosten.
OPTING IN/OUT 
Im Gesetzesentwurf ist eine Opt-Out-Lösung vorgesehen (ähnlich wie für die Organspende), nur wer explizit dagegen ist, nimmt nicht teil). D.h. wer sich nicht darum kümmert, der verliert sein Recht. Das ist ein rechtlich problematischer Weg, der m.E. nur gerechtfertigt ist, wenn der Nutzen diesen Eingriff in die persönlichen Rechte des Einzelnen deutlich überwiegt. Dafür fehlt jede Evidenz.
(Einschub: Während die Gesundheitspolitik der Medizin dzt. viele Therapien verbietet (nicht refundiert), weil nicht mehrere Doppelblindstudien einen Nutzen gezeigt haben, doktern die Gesundheitspolitiker ohne Evidenz am System herum).

DOPPELBEFUNDUNG
Es wird immer behauptet, dass die Einsparungen durch die Vermeidung von Doppelbefundungen die Kosten der EDV Struktur einspielen würden. In der Praxis ist es aber oft sehr schwierig zu beurteilen, ob ein vor 2 Monaten durchgeführter CT oder MR die jetztige Fragestellung beantworten könnte. Das Blutbild der letzten Woche ist heute irrelevant, wenn Sie gestern zu fiebern begonnen haben!

KONTROLLE
Stöger behauptet enorme Vorteile, wenn Ärzte von allen Verschreibungen anderer Ärzte wüssten. Das blendet die Probleme der Compliance aus, d.h. die meisten verschriebenen Medikamente werden ohnehin nicht so eingenommen, wie vorgeschrieben. Es macht zwar Sinn von früheren Verschreibungen zu wissen, wenn der Patient nur weiß, dass er die "kleinen Blauen" schluckt. Da aber m.E. nach viele Apotheken auch verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben, bringt es nichts, nur bei den Kassenärzten anzusetzen. Privatärzte sind ohnehin nicht erfassbar, außer man findet einen Weg, dass auch sie elektronisch rezeptieren müssen. Vermutlich hat die Ärztekammer Recht, dass es bei diesem System weniger um den Schutz des Patienten sondern um die Kontrolle der Verschreibungspraxis geht. Das könnten die Krankenkassen aber einfacher haben, sie müssten halt selbst monitieren, wofür sie Geld ausgeben. Das für ELGA angeschaffte Programm zur Erkennung von Wechselwirkungen wird von den Ärzten fachlich stark kritisiert.

Es liesse sich noch viel darüber sagen, aber
Wer behauptet, dass mit ELGA Kosten gespart werden können, der sagt bewußt oder unbewußt die Unwahrheit.

Eine Datensammlung aller gesundheitsrelevanten Daten kann im Einzelfall für den Arzt hilfreich sein, Zeitbedarf, laufende Kosten, Verwechslungsgefahr, Datenschutzprobleme, ... sind noch nicht sauber aufgearbeitet, deshalb ist es fahrlässig das System jetzt einführen zu wollen.