Pressemitteilung Tom Königs zu Iran

Pressemitteilung Tom Königs zu Iran

29.06.2012Politik & Gesellschaft erstellt von Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Gemeinsame Erklärung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur menschenrechtlichen Situation im Iran: Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe fordert die Freilassung politischer Gefangener und die Abschaffung der Todesstrafe im Iran

Pressemitteilung Tom Königs zu Iran

Durch Regimekräfte zerstörtes Derwisch Versammlungshaus in Boroudscherd

„Vor drei Jahren, im Juni 2009, sind im Zuge der Massenproteste für Menschenrechte, Freiheit und Demokratie mindestens 40 Menschen im Iran ums Leben gekommen. 5.000 Demonstrantinnen und Demonstranten wurden nach der Präsidentschaftswahl vom 12. Juni 2009 festgenommen. Die Menschenrechte der iranischen Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin systematisch verletzt. Die Führungspersönlichkeiten der iranischen Demokratiebewegung, Hossein Mousavi, Mehdi Karoubi und Zahra Rahnavard befinden sich seit Februar 2011 unter Hausarrest und sind vom politischen Leben ausgeschlossen. Dem UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte im Iran, Dr. Ahmed Shaheed, wird seit seiner Ernennung im März 2011 die Einreise verwehrt.

Die Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit werden unterdrückt. Sie sind die Indikatoren jeder freien, pluralistischen und demokratischen Gesellschaft. Zahlreiche Regimekritiker, Journalisten, Studenten, Frauenrechtsaktivistinnen und Angehörige von Minderheiten befinden sich in Haft. Insbesondere Menschenrechtsverteidigerinnen und –verteidiger sind willkürlichen Festnahmen, Folter, strafrechtlicher Verfolgung und unrechtmäßigen Gerichtsverfahren ausgesetzt, weil sie sich im besonderen Maße für Menschenrechte und Demokratie im Iran einsetzen. Sie alle verdienen unsere Solidarität und Unterstützung. Denn der schlimmste Alptraum eines Gefangenen ist der Gedanke, vergessen worden zu sein.

Mit der Verletzung der Meinungsfreiheit gehen andere Menschenrechtsverletzungen einher. Im Iran wurden 2011 mindestens 360 Personen hingerichtet, 50 davon öffentlich. Das Recht auf Leben ist ein fundamentales Menschenrecht. Es ist eine Vorbedingung für alle anderen Menschenrechte. Hinrichtungen sind grausam und unmenschlich. Der iranische Staat verletzt dadurch seine selbst eingegangen Verpflichtungen aus dem UN-Zivilpakt. Gerade der Staat muss sich zum Leben seiner Bürger bekennen.

Die iranische Regierung rühmt sich, die Würde des Menschen hochzuhalten. Sie ist aufgefordert, die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit endlich zu schließen. Das iranische Regime darf sich dem Ruf nach Freiheit für politische Gefangene und der Abschaffung der Todesstrafe nicht verschließen.“

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