Pressemeldung: Besetzung eines Konkordatslehrstuhls in Erlangen vorläufig gestoppt

Von Nicsbloghaus @_nbh

In dem Gerichtsverfahren, das im Zusammenhang mit der Besetzung eines Konkordatslehrstuhls an der Universität Erlangen-Nürnberg vor den bayerischen Verwaltungsgerichten anhängig ist, hat das Verwaltungsgericht Ansbach im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Eilverfahren) am 13. 12. 2010 eine Entscheidung getroffen: Dem Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität Erlangen-Nürnberg, wurde untersagt, die Kandidatin, die als Zweitplazierte den Ruf auf die Stelle für Praktische Philosophie erhalten hat, zu ernennen. Damit soll verhindert werden, dass die Universität durch die Besetzung der Stelle vollendete Tatsachen schafft. Antragstellerin und Klägerin ist Frau Professor Dr. Ulla Wessels, die vor Gericht von Rechtsanwalt Rainer Roth, Nürnberg, vertreten wird. Sie hatte sich als einzige von mehreren Personen, die in einem früheren Verfahren gegen die Ausschreibung der Stelle mit einem Konkordatsvermerk vor Gericht gegangen waren, auch auf die Stelle beworben. Die fragliche Professur ist eine von 21 nicht-theologischen Lehrstühlen an bayerischen Universitäten, bei denen dem Bischof, in dessen Diözese jeweils die Universität liegt, nach dem Konkordat des Freistaates Bayern mit der katholischen Kirche ein Vetorecht bei der Ernennung eines Bewerbers zusteht. 

Eine weitergehende rechtliche Prüfung der Frage, ob dieses kirchliche Vetorecht mit bayerischem und deutschem Verfassungsrecht (und mit europäischem Antidiskriminierungsrecht) vereinbar ist, wird nun im Hauptsacheverfahren erfolgen müssen. Eine Klage im Hauptsacheverfahren ist, nachdem die Universität eine Beschwerde nicht innerhalb der vorgesehenen Frist beschieden hatte, bereits erhoben worden. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat auch erkennen lassen, dass es dem Diskriminierungsverbot des Art. 33 II Grundgesetz schon für das Verfahren innerhalb der Universität einen hohen Stellenwert zumisst. Es hat begründete Zweifel daran geäußert, dass die Universität diese Norm beachtet hat, insbesondere auch deshalb, weil ihm ein Schreiben des Dekans und Kommissionsvorsitzenden Prof. Kulenkampff vom 14. 02. 2008 vorgelegt werden konnte, in dem einer der in die engere Auswahl genommenen Bewerber um die konkrete Angabe der Konfession gebeten wurde. In der mündlichen Verhandlung am 11. 12. 2008 war von dem Verfasser jenes Schreibens erklärt worden, dass das Konkordat im Verfahren innerhalb der Fakultät keine Rolle gespielt habe.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Rechtsstreits wird die Klage von mehreren Vereinigungen unterstützt: von der Humanistischen Union, vom Bund für Geistesfreiheit Bayern, von der Giordano-Bruno-Stiftung und vom Landesverband Bayern der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

Kontakt und weitere Informationen:
Verwaltungsgericht Ansbach: 0981/1804-0
Professor Dr. Ulla Wessels, Saarbrücken: 0681/302-3324
RA Reiner Roth, Nürnberg: 0911/45099888
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen: 09131/47201
Informationen zum bisherigen Verfahren: konkordatslehrstuhlklage.de
Informationen zu Konkordaten und Konkordatslehrstühlen allgemein: laizisten.de