Pressekonferenz vom 07.06.2018 in Berlin, Beitrag Prof. Hofmann, Baha'i

Von Mehriran

08.06.2018Politik & Gesellschaft

mehriran.de - Die Unterdrückung von religiösen Minderheiten und Andersdenkenden ist eine Konstante in der iranischen Politik der Ausgrenzung. - Beitrag zur Pressekonferenz vom 07.06.2018 in Berlin.

Prof. Dr. Ingo Hofmann

mehriran.de - Die Unterdrückung von religiösen Minderheiten und Andersdenkenden ist eine Konstante in der iranischen Politik der Ausgrenzung. 

Prof. Dr. Ingo Hofmanns Ausführungen bei der Pressekonferenz am 07. Juni 2018: 

Willkürliche Inhaftierungen 

Die Inhaftierungen werden begleitet von einer Flut von staatlich-klerikal gelenkten öffentlichen Hetzaktionen und Maßnahmen wirtschaftlicher und bildungsbezogener Ausgrenzung – Tendenz steigend. 

Steigende mediale Hetzkampagnen gegen die Bahá’í 

Seit der islamischen Revolution von 1979 sind die Bahá’í im Iran das Ziel einer systematischen Unterdrückung aufgrund einer gezielten staatlichen Verfolgungspolitik. 

In den späten 1990er Jahren kam es zu einem Nachlassen der Verfolgung, während ab dem Jahr 2005 – gekennzeichnet durch die Ära Ahmadinedschad - die Unterdrückung der Bahá’í wieder intensiviert wurde. Dieser Prozess hält bis zum heutigen Tag an. Seit 2005 bis Oktober 2017 wurden über 1000 Bahá’í inhaftiert, während die Zahl der Bahá’í, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in Gefängnissen saßen, von weniger als 5 im Jahre 2005 in den letzten Jahren auf bis zu über 100 zunahm. Derzeit sitzen über 90 Bahá’í allein aufgrund ihrer religiösen Überzeugung in iranischen Gefängnissen. 

Die Bahá'í im Iran sehen sich einer stetigen Flut von Artikeln und Videos in den Medien ausgesetzt, in denen die Bahá’í durch falsche Anklagen, hetzerische Wortwahl und geschmacklose Bildsprache dämonisiert und verleumdet werden. Im Jahr 2015 wurden neben Tausenden von Hetzartikeln 19 offizielle Ausstellungen gezeigt, vor allem im universitären Kontext, die auf groteske Art und Weise den Bahá’í-Glauben verzerrt darstellen. Meist waren die Ausstellungen von Predigten geistlicher Führer begleitet, die die Bahá’í der Immoralität, der Beleidigung des Islam und der Spionage für Israel bezichtigten. 

Insgesamt wurden im Zeitraum Januar 2014 bis August 2017 in staatlichen, halbstaatlichen oder klerikalen Medien über 26.000 Fälle von medialer Hetzpropaganda gegen die Bahá’í gezählt. 

Bahá’í haben keine Rechte 

Wichtig ist zu wissen, dass die Menschenrechtsverfehlungen in der iranischen Verfassung vorgezeichnet sind. Artikel 14 legitimiert die Justiz zu solchen Vorgängen und steht im Widerspruch zum internationalen Zivilpakt. Die iranische Landesverfassung normiert die Verfolgung Andersgläubiger mit Verfassungsrang, obwohl der Iran zugleich den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966 ratifiziert hat. In einem nicht-säkularen Staat hat dies dramatische Auswirkungen, legitimiert die Verfolgung der nicht durch Verfassungsrechte geschützten Glaubensgemeinschaften und öffnet der Willkür Tür und Tor. 

Man muss sich bewusst machen, dass es Chamenei, der Oberster Führer, ist, der den Chef der Justiz ernennt, aktuell Sadegh Laridschani. Doch mit dieser Adresse (Chamenei) ist die Bundesregierung nicht im Gespräch. Das muss sich ändern. Der Druck auf die Bundesregierung muss erhöht werden, da diese großen Einfluss auf die iranische Wirtschaft hat. 

UN-Resolution  

Iran legt großen Wert auf sein internationales gutes Aussehen und betreibt großen politischen Aufwand, um die jährliche UN-Resolution zu verhindern. Unsere Sorge ist, dass die Allianz der EU-Staaten auseinanderfällt und die Resolution 2018 möglicherweise nicht zustande kommt. 


Diese Resolution ist eine der wenigen Arten der Unterstützung, die iranische Bürger vor dem Hintergrund eines Regimes haben, das sich knapp 40 Jahren weigert, die internationalen Menschenrechtsbestimmungen einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die iranischen Bahá’í, die ausschließlich aufgrund ihrer Religion weiterhin systematisch und in allen Lebensbereichen verfolgt werden. 
Wichtig ist, sich auch in diesem Zusammenhang an die Mitglieder des Bundestags zu wenden. 


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