Präqualifizierung: Überraschung bei den ersten Präqualifizierungsstellen – und der Preisgestaltung

Präqualifizierung: Überraschung bei den ersten Präqualifizierungsstellen – und der Preisgestaltung

© Gerd Altmann / pixelio.de

Nun wird es also ernst mit der Präqualifizierung im Gesundheitswesen: die ersten Präqualifizierungsstellen erscheinen auf dem Markt, und auch Preise für das Präqualifizierungsverfahren sind schon bekannt geworden.

Die neuen Informationen dazu sind allerdings reichlich überraschend, und zwar in verschiedener Hinsicht:

Es gibt ja immerhin die Vereinbarung zur Präqualifizierung von Leistungserbringern vom 29.03.2010 (Klick), und diese regelt in §5b die Neutralität und Unparteilichkeit der Präqualifizierungsstellen:

Präqualifizierung: Überraschung bei den ersten Präqualifizierungsstellen – und der Preisgestaltung

Von den Organisationen auf der Leistungserbringerseite (und auch von mir) wurde diese Vorschrift dahingehend interpretiert, dass eine solche Stelle zumindest rechtlich, wenn nicht sogar wirtschaftlich unabhängig von einem der ansonsten an der Versorgung beteiligten Gruppen sein müsse – also weder der Leistungserbinger- noch der Krankenkassenseite zugehörend.

Umso verwirrender war deswegen für mich die Meldung, dass eine der ersten auf dem Markt erscheinenden Präqualifizierungsstellen die „PQS“ ist. Beschäftigt man sich nämlich mit dieser ein wenig näher, stellt man fest, dass sie sich selbst als „die Präqualifizierungsstelle des vdek“ bezeichnet und es sich bei ihr nach ihrem Impressum um einen unselbständigen Teil des vdek handeln muss. Und wer steht hinter dem vdek ? Richtig:

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Interessenvertretung von sechs Ersatzkassen, nämlich:

  • BARMER GEK
  • Techniker Krankenkasse
  • Deutsche Angestellten-Krankenkasse
  • KKH-Allianz
  • HEK – Hanseatische Krankenkasse

Nun, mein  Verständnis von neutraler und unparteilicher Organisation sieht dann doch anders aus – ich hatte mir eigentlich nicht vorgestellt, dass die Interessenvertretung des einen Vertragspartners die anderen Vetragspartner auf ihre Tauglichkeit hin überprüft und dabei einen umfänglichen Einblick in deren Organisationsstruktur erhält.

Interessant ist auch, dass von den potentiellen Präqualifizierungsstellen auf Leistungserbringerseite nach meiner Kenntnis bis zum heutigen Tage eine internetgestützte Online-Antragstellung verlangt wird – eine nicht unerhebliche Hürde bei dem Aufbau einer solchen Organisation. Bei der PQS ist davon wenig zu sehen: gut, es gibt eine Internetseite, die man aufrufen kann; aber dort kann man mitnichten online einen Antrag auf Präqualifizierung stellen, sondern man kann sich gerade mal Formulare herunterladen, welches man dann ausdrucken und ausfüllen muss. Danach sind diese mit den notwendigen schriftlichen Unterlagen zu versehen und dann auf dem Postwege an die PQS zu schicken. Die fünf erforderlichen Schritte:

1. Antrag herunterladen und ausfüllen
2. Antrag und Unterlagen einreichen
3. Eingangsbestätigung und Rechnung empfangen
4. Entgelt bezahlen und ggf. weitere Dokumente nachreichen
5. Persönliche Präqualifizierung empfangen

Auch da habe ich von einer einfachen Online-Lösung doch eine andere Vorstellung – nichts ist es dort mit der Antragstellung online, dem Hochladen der Dokumente ins Netz usw. usw.

Und letztendlich (und bei der ersten Betrachtung ja zunächst einmal nicht negativ) überraschend ist die Preisgestaltung, die man durchaus als sehr moderat bezeichnen kann: nimmt man beispielhaft einen Orthopädieschuhmachermeister, dann zahlt dieser für das Präqualifizierungsverfahren 150,00 EUR zzgl. weitere 150,00 EUR, wenn eine Betriebsbegehung erforderlich wird – dies unterschreitet alle Kostenansätze, die ich vorab gehört habe… handelt es sich dabei doch lediglich um einen auf die Dauer der jeweiligen Präqualifizierung zu verteilenden Betrag von 30,00 EUR pro Jahr – bzw. immer noch sehr moderate 60,00 EUR p.a. bei der Erforderlichkeit einer Betriebsbeghung.

Doch kritische Fragen werfen diese Preise schon auf:

  • Soll hier mit einem durch den vdek und damit letztendlich durch Versichertenbeiträge der dahinter stehenden Ersatzkassen subventionierten Preis unter den tatsächlichen Kosten eine Vorherrschaft einer den Krankenkassen sehr nahestehenden Organisation in der Präqulifizierung möglichst schnell festgeschrieben werden, was zu einer massiven Konzentration von Informationen über die Leistungserbringer bei dieser Organsiation führt?
  • Oder ist dies alles wirkich nur im alleinigen Interesse der Leistungserbringer, kostengünstig und ohne grossen bürokratischen Aufwand die Präqualifizierung zu durchlaufen?

Immerhin muss die PQS im zitierten Beispiel einen mehrseitigen Antrag entgegennehmen und prüfen, dem mindestens 14, teilweise durchaus umfangreiche Anlagen beizufügen sind. Sie muss ggfs. weitere Unterlagen anfordern und letztendlich die Präqualifizierungsnachweise erteilen – und dies alles keineswegs computergestützt, sondern weitgehend im schriftichen Verfahren, also mit einem ganz erheblichen Aufwand – und dies dann für 150,00 EUR?

Auch die Kosten der Betriebsbegehung sind beeindruckend niedrig: pauschal ebenfalls 150,00 EUR, und von zusätzlichen Kosten für An- und Abreise steht da nichts – ist dafür tatsächlich eine Betriebsbegehung durch qualifiziertes Personal kostendeckend durchzuführen?

Man kann dies alles so hinnehmen und sich an den niedrigen Kosten für die Leistungserbringer erfreuen, aber man sollte schon bedenken, wie umfänglich hier Informationen über die Leistungserbringer gesammelt und archiviert werden. Und man sollte politisch sehr genau hinterfragen, ob hier in der Preisgestaltung tatsächlich eine unabhängige Stelle zu marktgerechten Preisen tätig wird. Ich jedenfalls vermute, dass es nicht viele Präqualifizierungsstellen geben wird, die bei solchen Konditionen kostendeckend arbeiten können – aber ich mag mich täuschen.


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