Präqualifizierung im Bereich der Orthopädieschuhtechnik: Eine kritische Zwischenbilanz

 

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Herr Bernd Rosin-Lampertius unterzieht die Präqualifizierung im Gesundheitswesen und speziell im Bereich der Orthopädieschuhtechnik in seinem neuesten Rundschreiben der GO-Gesundheitshandwerk Orthopädieschuhtechnik-GmbH einer kritischen Prüfung:[/caption]

“Bald jährt sich das zweite Geburtsjahr der Anwendung des Präqualifizierungsverfahrens. Zeit also, eine Zwischenbilanz zu ziehen.

Zunächst einmal muss man sagen, dass der Gesetzgeber mit der Einführung etwas Gutes für die Leistungserbringer tun wollte. Nachdem es insbesondere eine Kasse, mit drei Buchstaben und Sitz in Hamburg, besonders selbstherrlich mit dem Schließen oder vielmehr Nichtschließen von Verträgen trieb, war es breite politische Mehrheit, dass derartigem ein Riegel vorgeschoben werden muss. Inspiriert vom Bauwesen wurde daraufhin das Präqualifizierungsverfahren, als eine von zwei Alternativen, eingeführt, damit Leistungserbringer unbehindert von Kassenwillkür an Verträgen teilnehmen können. Um dabei die Abhängigkeit von den Kassen zu minimieren, soll sich der Leistungserbringer eine Präqualifizierungsstelle (PQ-Stelle) seiner Wahl aussuchen können, deren Entscheidung für jede Krankenkasse verbindlich ist. Weitere Details regelte der Gesetzgeber nicht, sondern legte sie in die Hände des GKV-Spitzenverbands und der Spitzenverbände auf Leistungserbringerseite. Diese sollten die weiteren Details vertraglich regeln.

Heute muss man feststellen, dass zumindest im Bereich der Orthopädie-Schuhtechnik, die vom Gesetzgeber erhoffte Akzeptanz durch die Parität in der Entscheidungsfindung bisher nicht eingetreten ist. Nicht unwesentlich dafür war das Beharren der Kassen, die Präqualifizierungskriterien allein bestimmen zu können. Verstärkt wurde dies noch durch das Vorgehen des GKV-Spitzenverbands in Bezug auf das Verfahren. Anstatt mit jedem Spitzenverband der Leistungserbringer separat, oder zumindest mit denen ähnlicher Leistungsbereiche, zu verhandeln, wurden Verhandlungen zusammen mit allen Leistungserbringerverbänden geführt. Wieder einmal bewahrheitete es sich, dass viele Köche den Brei verderben. Die große Inhomogenität des Hilfsmittelbereichs führte dazu, dass tendenziell alle Bereiche über einen Kamm geschoren wurden und die Besonderheiten der einzelnen Anbietergruppen wenig Berücksichtigung fanden. Ein Umstand, der einer Akzeptanz nicht gerade förderlich ist.

Auch wenn das befürchtete „Bürokratiemonster“ nicht oder zumindest nicht in dem Umfang wie be- fürchtet eingetreten, hat sich eine Kritik der ersten Stunde bewahrheitet, nämlich die Tendenz zur „Weichspülung“. Da die PQ-Stellen in der Regel erwerbswirtschaftlich tätig sind und auch ihre „Gebühren“ selber festlegen können, wird man eher geneigt sein, ein Auge zuzudrücken. Eine Präqualifizierungsstelle, die eher rigide vorgeht dürfte nämlich ganz schnell vom Markt verschwinden. Dies würde sich ganz schnell herumsprechen und kaum jemand würde diese noch wählen.

Da reibt man sich hin und wieder schon mal die Augen, wer alles bzw. über welche Produktgruppen eine Präqualifizierungsbescheinigung erhält und wundert sich nicht, dass Kassen, die die Situation vor Ort kennen über manche Entscheidungen zutiefst erbost sind. Da sie aber die Präqualifizierungsbescheinigungen nach Recht und Gesetz ohne Wenn und Aber zu akzeptieren haben, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als bei derartigen Fällen die Faust in der Tasche zu ballen.

Zwar hat der paritätisch besetzte Beirat theoretisch auch die Aufgabe die PQ-Stellen zu überwachen, ist dabei aber praktisch auf den GKV-Spitzenverband angewiesen. Da sich dieser mangels Kapazitäten nicht dazu in der Lage sieht, findet zumindest im Augenblick eine Überwachung kaum statt. So zumindest der grobe Sachstand im September 2012.

Ach ja, abschließend noch ein Hinweis: Es handelt sich um einen weitverbreiteten Irrtum, dass man präqualifiziert sein muss. Man muss lediglich die Erfüllung der Präqualifizierungskriterien nachweisen. Alternativ kann man das auch im Rahmen der Einzelfallprüfung gegenüber jeder Krankenkasse einzeln tun, was durchaus die wirtschaftlichere Lösung sein kann. Welche Alternative jedoch die bessere bzw. wirtschaftlichere für den Betrieb ist, muss jedoch jeder für sich selbst entscheiden.

Auch wenn die Bestandsverträge weiter gelten, empfiehlt es sich, den Nachweis zeitnah zu führen. Denn im Prinzip kann die Kasse diesen bei jedem neuen Vertragsbeitritt fordern, beispielsweise aktuell die KKH-Allianz. Nach diesem Vertrag muss man bis spätestens Ende 2012 die Erfüllung der Präqualifizierungskriterien nachweisen, egal welche der beiden Alternativen man wählt.

Fortsetzung folgt!
Bernd Rosin-Lampertius”

Photo: www.pixelio.de


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