© pauline / pixelio.de
Die GO GmbH berichtet in ihrem neuesten Rundschreiben über die nun wohl endgültigen Kriterien der Präqualifizierung und die wichtigsten Auswirkungen für Orthopädieschuhtechniker:
Es hat lange gedauert, aber seit dem letzten Donnerstag liegen nun die endgültigen Präqualifizierungskriterien vor. Wirkliche Überraschungen waren im Bereich Orthopädie-Schuhtechnik nicht zu erwarten und sind auch nicht eingetreten.
Zunächst einmal dürfen unsere Betriebe weiterhin die Produktgruppen und –untergruppen abgeben, die auch in der Vergangenheit abgegeben werden durften.
Weiterhin ungeklärt ist die Fortbildungskomponente. Diese Kriterien stehen noch nicht fest, werden jedoch erst bei der Folgepräqualifizierung relevant. Die Präqualifizierung ist fünf Jahre lang gültig.
Neu ist die Erfordernis eines behindertengerechten Zugangs und einer behindertengerechten Toilette. Was jedoch nur bei dem Bezug von neuen Räumlichkeiten gilt. Insofern haben die Betriebe zumindest in diesem Punkt Bestandsschutz.
Ein gewisses Problem könnte im Bereich der PG 31 für einige Betriebe das Kriterium
„Laufgang/Ganganalysebereich, optisch und akustisch
abgegrenzt“
sein. Hier gilt es schon heute entsprechend zu planen bzw. entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, bevor die Präqualifizierung greift.
Lassen Sie sich aber nicht verrückt machen. Eine Notwendigkeit sich sofort präqualifizieren zu lassen besteht nicht. Bestehende Verträge gelten weiter und außerdem kann man die Präqualifizierungskriterien grundsätzlich auch jeder einzelnen Krankenkassen gegenüber nachweisen. Sie können daher in der Regel zunächst einmal die Entwicklung abwarten und müssen nicht die ersten Anlaufschwierigkeiten der Präqualifizierung „mitnehmen“.
Auf die Einzelheiten der Präqualifizierung werde ich noch eingehen.