Pragmatischer Blick auf ein Burka-Verbotsgesetz

Dieser Beitrag ist zuerst auf derblogger.eu erschienen.

Belgien hat es, Frankreich will es und auch hierzulande wird es diskutiert: Das sogenannte “Burkaverbot” ist ein Dauerbrenner in der Debatte um Integration und Islam. So haben unlängst Cahit Kaya in der Presse und Elfriede Hammerl im profil für die Verbannung der Burka aus dem öffentlichen Raum plädiert. Beiden Texten ist gemein, dass sie sich ausführlich mit der Burka als Vehikel männlicher Unterdrückung, so gut wie gar nicht jedoch mit einem gesetzlichen Verbot auseinandersetzen. Kaya meint dazu nur lapidar, dass ein solches ein “wichtiges Zeichen” für eine säkulare Gesellschaft wäre, für Hammerl verblassen alle Einwände vor der Unerträglichkeit einer aufgezwungenen Ganzkörperverschleierung.

Das eine wie das andere ist noch keine ausreichende Begründung für einen so tiefen Eingriff in die Privatsphäre, wie es eine staatlich verordnete Kleiderordnung – sei sie auch noch so gut gemeint – in einem demokratischen Rechtsstaat liberaler Prägung zweifellos ist. Ein Gesetz, insbesondere ein Verbot, muss nicht nur moralisch gerechtfertigt, sondern auch geeignet sein, seinen Zweck zu erreichen – und zwar auf eine den Betroffenen zumutbare Art und Weise sowie unter Wahrung der Grundrechte. Daher stellt sich die Frage: Welches Ziel hätte ein Burka-Verbotsgesetz und könnte es das erreichen?

Einigkeit herrscht darüber, dass die Burka lediglich das Symbol einer religiös motivierten Praxis der Unterwerfung von Frauen unter den Willen ihrer Ehemänner ist. Das eigentliche Problem ist also eine Beziehung, in der die Frau ihrem Mann gegenüber keinerlei Selbstbestimmungsrecht hat; das ist freilich ein unerträglicher Zustand. Wie kann er aber beendet werden, indem man lediglich sein Symptom bekämpft?

Es lassen sich grob drei Motivationen zum Tragen einer Burka unterscheiden – körperliche Gewalt oder die Drohung damit, struktureller Zwang und Freiwilligkeit. Sofern der Zwang zur Burka mit Gewalt verbunden ist, stellt sich die Frage nach einem Verbotsgesetz überhaupt nicht: Nötigung und gefährliche Drohung sind bereits strafgesetzlich untersagt.

Das Wesen des strukturellen Zwangs hingegen ist, dass Frauen schon durch ihre Lebensumstände, etwa geprägt durch Traditionen, in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt sind. Typischerweise äußert sich das in der uneingeschränkten wirtschaftlichen Abhängigkeit von ihren Ehemännern, die keine andere Wahl als Unterwerfung unter deren Willen lässt. Rechtlich lässt sich dagegen nichts ausrichten, weil es an einem konkreten Anknüpfungspunkt für Sanktionen fehlt: außer “den Umständen” lässt sich kein Schuldiger dingfest machen. Es gibt in diesen Fällen also niemanden, außer den Frauen selbst, den man mit einer Geld- oder gar Freiheitsstrafe wegen einer verpönten Vollverschleierung belegen könnte. Dass aber die Bestrafung der Leidtragenden Unrecht ist und das krasse Gegenteil des eigentlich angestrebten Zwecks eines Verbots bewirkt, muss wohl nicht näher erläutert werden.

Schließlich gibt es noch eine Gruppe von Vollverschleierten, die sich ihre Kleidung tatsächlich freiwillig und selbstbestimmt ausgesucht haben. So unverständlich diese Wahl auch erscheinen mag – es ist ihr gutes Recht. Jedem Menschen wird verfassungsgesetzlich das Recht auf ein Privatleben nach ihren Vorstellungen garantiert, darunter fällt auch die Kleidung. In dieses Grundrecht kann zwar eingegriffen werden, jedoch nur mit einer verhältnismäßigen und sachlichen Rechtfertigung wenn ein wichtiges öffentliches Interesse daran besteht – was wäre das im Fall eines Burkaverbots? Dass andere das Gewand unfreiwilllig tragen müssen, reicht jedenfalls nicht, es auch denen zu verbieten, die sich ohne Zwang dazu entschieden haben.

Es ist in letzter Zeit, vor allem in Zusammenhang mit dem Islam, viel von “Symbolen” die Rede, von “Zeichen”, die man setzen müsse. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit den diskutierten Gesetzen nimmt erschreckend wenig Raum in den Debatten ein. Wer sich politisch nur mit Symbolen beschäftigt, betreibt auch nur symbolisch Politik.

Unbedingt weiterlesen:
Antje Schrupp – Die Politik der Macht und die Notwendigkeit der Vermittlung
Felix Neumann – Die Burka der anderen
Jörg Lau – Warum ein Burkaverbot in Deutschland falsch wäre

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