PPP: Plötzlicher Paradigmenwechsel zu Privatpatienten?

Von Medicus58

PPP: Plötzlicher Paradigmenwechsel zu Privatpatienten?

OK, unter PPP versteht das Wiener Rathaus, wie alle "Apostel des neoliberalen Wahnsinns) zumeist was anderes:
http://de.wikipedia.org/wiki/Public_Private_Partnership ,
aber die Assoziation war naheliegend.
Stadträtin Wehsely teilte dem KURIER mit(http://kurier.at/nachrichten/wien/4510807-wien-geschaeft-mit-der-zweiklassenmedizin.php), den Anteil an Sonderklassepatienten in öffentlichen Spitälern erhöhen zu wollen.  
"Das sind zig Millionen Euro, die ich nicht den Privatkliniken überlassen will", sagt Wehsely. Derzeit liegt der Anteil der Privatpatienten in den Gemeindespitälern bei nur fünf Prozent.

Kaum wurde die schärfste Kritikerin der 2-Klassenmedizin
die Grüne Sigrid Pilz als Patientenanwältin (mit laut Heute: 12.753 € Gehalt
http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/art23652,779770 ) aus dem Rennen genommen, schwärmen KAV Generaldirektor Marhold und seine Stadträtin von den Millionen, mit denen das Gesundheitsbudget aufzupäppeln wäre.
In dem besagten KURIER Artikel finden sich aber die üblichen Ungenauigkeiten, wenn dort zu lesen ist:

Derzeit erhält ein Primar 60 Prozent des Honorars. Die restlichen 40 Prozent muss er mit der Belegschaft teilen.

Erstens handelt es sich dabei nur um das ärztliche Honorar der Privatversicherten. Der Spitalserhalter kassiert von den Privatversicherungen daneben einen Tagsatz, um die "Hotelkomponente" abzugelten, der sich der Privatversicherte im Gegensatz zum "Normalpatienten" erfreuen darf.
Je nach Versicherungsvertrag (den sich meiner Erfahrung nach die wenigsten Versicherten je durchgelesen haben) handelt es sich dabei NICHT um die Berechtigung ein Einzelzimmers zu haben (meist besteht nur eine Berechtigung auf ein Doppelzimmer), ABER 
es gilt die FREIE GETRÄNKEWAHL (warum noch keiner einen Jahrgangschampagner bestellt hat, ist mir unklar), 
die TAGESZEITUNG (meist die Krone) ist GRATIS und
der PRIVATVERSICHERTE HAT DAS RECHT VOM ÄRZTLICHEN ABTEILUNGSVORSTAND (oder im Rahmen der sogenannten BRINGERLÖSUNG) auch vom (Ober)arzrt seiner Wahl behandelt zu werden.
Ein anderes "Recht", nämlich das auf einen eigenen Naßraum, können viele "Privatzimmer" in den Häusern des KAV NICHT BIETEN, was den aktuellen Ambitionen der Stadträtin ziemliche Hindernisse in den Weg legen wird ...
Diesen Tagsatz streichen die Krankenhausträger ein, ohne das Personal zu beteiligen.
Das ärztliche Honorar, das formalrechtlich nur für die "freie Arztwahl im Spital" gezahlt wird, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Seine Höhe (z.B. in Wien) ist aber im Netz nachzulesen und basiert auf Verhandlungen der Ärztekammer und den Privatversicherungen: 
http://www.aekwien.at/index.php/aerztlichetaetigkeit/honorare/sonderklasse

Auch von diesem Geld nimmt sich der Wiener Krankenanstaltenverbund einmal vor der Aufteilung unter den beteiligten Ärzten 12% Infrastrukturbeitrag, mit dem er eigentlich die "Hotelkomponente" der Krankenzimmer attraktiver gestalten sollte. (In Privatkrankenanstalten und Ordensspitälern ist der Hausanteil noch viel höher.) Bis heute sahen aber die einzelnen Häuser keinen Groschen dieses Geldes und es wurde keine zusätzliche Toilette eingebaut. Das Geld geht im Gesamtbudget auf.
(http://www.aekwien.at/media/SKneu_Beilage3RahmenvereinbVollmKAV.pdf)

Wenn es heißt, dass die Primarärzte 60% und die anderen Ärzte 40% des Geldes einstreifen, dann sind das die Maximalsätze, an vielen Abteilungen geben die Primarii mehr an die nachgeordneten Ärzte ab, bzw. beteiligen auch noch andere Berufsgruppen (Pflege, Medizinisch-technische Berufe, ....).
Sollten sie sich doch 60% des Honorars behalten, dann müssen sie komplett den Infrastrukturbeitrag tragen (also -12%) und auch die Kosten für die diversen Abrechnungsgesellschaften, die die Rechnungen an die einzelnen Versicherungen weitergeben. 
Für Wien hat hier das Büro Baldinger und Partner (ohne Ausschreibung;
http://www.aekwien.at/media/SKneu_Beilage9VertragWAEK.pdf) den Gesamtauftrag.

Wenn am Ende des Kurierbeitrages angedeutet wird, dass sich in diesem System Monatsgehälter von 30.000 € lukrieren lassen, dann  ist es eine einfache Rechnung, basierend auf den oben verlinkten Tarifen, dass das keinesfalls die Regel darstellt, weil man garnicht so vieler Patienten "habhaft" werden kann. Einige der ehemaligen "Großverdiener" in diesem System, wie z.B. die Labormediziner und Radiologen, die naturgemäß "an jedem Privatpatienten verdienen", haben im letzten Jahrzehnt massive Tarifeinbußen über sich ergehen lassen müssen, andere Fächer wie z.B. die Kinderärzte haben in Ermangelung eines i.d.R. nicht zusatzversicherten Klientels nie "abgesahnt". In Wahrheit ist das "Klassegeld" seit jeher vom Krankenanstaltenbetreiber als "Gehaltsbestandteil" einkalkuliert, da sich ansonsten für im Schnitt 50% dessen, was Frau Dr. Pilz als Patientenanwältin kassiert, kaum irgendein qualifizierter Abteilungsleiter auf den Job einlassen würde.

Aber genug mit dem Futterneid!

Fakt ist, 
dass derzeit die meisten Privatversicherten NICHT in den klassischen Privatspitälern der "Goldenen Meile" wie Wiener Privatklinik und Rudolfinerhaus sondern in die Ordensspitäler gehen (der Anteil der Privatpatienten ist dort schon so hoch, dass sie dort Probleme haben, noch als "Fondspital" zu gelten, das an der Refundierung der öffentlichen Gelder Anteil hat und
dass der Wiener Krankenanstaltenverbund weder baulich noch organisatorisch für dieses Klientel bereit ist, auch wenn es jetzt den Anschein hat, dass er sich ideologisch dafür öffnet.