Positives Gutachten der Landesärztekammer

Erstellt am 26. September 2012 von Mumford

München: Medizinrecht – Arzthaftungsrecht: Behandlungsfehler

Der Fall unseres Mandanten wurde durch einen Gutachter der Landesärztekammer begutachtet. Es ging um die fehlerhafte Behandlung eines Kompartmentsyndroms, woraufhin Gutachter einen Behandlungsfehler der Ärzte festgestellt hat. In diesem Fall wird nun zunächst versucht, eine außergerichtliche Regulierung für den Mandanten zu erreichen.

Last updated by Nina Echterling at 26. September 2012.