Ports IB teilt mit, dass die temporären Liegegenehmigungen für fünf Häfen erneuert werden müssen

Am 1. Oktober 2019 beginnt die Frist für den Antrag auf Verlängerung der Genehmigungen für einen temporären Liegeplatz in den Häfen von Pollença, Colonia de Sant Jordi, s’Oberta, Barcares und Valldemossa.

Ports de les Illes Balears (Ports IB) wird die Frist am 1. Oktober 2019 eröffnen und erinnert alle Interessierten, die ihren Antrag noch nicht gestellt haben, daran, dass sie ihn vor dem 31. Dezember 2019 einreichen müssen.

Ports teilt mit, dass temporären Liegegenehmigungen fünf Häfen erneuert werden müssen
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Gemäß den Bestimmungen des Dekrets 11/2011 vom 18. Februar richtet sich die Erneuerung des Antrags an die Inhaber von befristeten Genehmigungen für die Nutzung von Liegeplätzen mit derzeit geltender Gültigkeit.

Die Anträge sind in den zentralen Büros der Häfen IB (C/ Vicente Tofiño, 36 – Cuello de en Rabassa – 07007 Palma), in den Hafenbüros und auf der Website (www.portsib.es) erhältlich.

Ports IB erinnert daran, dass, wenn die Erneuerung nicht vor dem 31. Dezember beantragt wird oder nach diesem Datum erfolgt, der zugewiesene Liegeplatz verloren geht und der Eigentümer sein Boot verlassen muss.

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