Genutzt wurden sie von einem nicht näher benannten Düsseldorfer Unternehmen, teilte die Behörde mit und verhängte ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung. Die SMS von den Nummern seien rechtswidrig zugesandt worden, mindestens einmal seien dabei sogar Mitteilungen auf dem Mobilfunkgerät eines Kindes im Grundschulalter eingegangen.
„Wer die teure Nummer zurückgerufen hat, muss die Kosten hierfür nicht bezahlen. Diese Rechnungsbeträge dürfen nicht mehr eingezogen werden„, erläutert der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann. Im laufenden Jahr sind nach Angaben seiner Behörde mehr als 7200 Verbraucherbeschwerden über SMS-Spam eingegangen. Seit Anfang 2016 wurden mehr als 2600 Rufnummern abgeschaltet. die man auf der Website der Bundesnetzagentur einsehen kann.