Die Petition, die die Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber fordert ist abgeschlossen. Angeblich sei der Petition teilweise entsprochen worden. Das mag stimmen, wird aber die Situation von Geduldeten und lange im Asylverfahren steckenden Menschen wohl wenig verbessern.
Die Begründung beginnt mit:
Die in § 56 AsylVfG getroffenen Regelungen zur räumlichen Beschränkung von Asylbewerbern dienen einer gleichmäßigen Verteilung der mit der Aufnahme von Asylbewerbern verbundenen Aufgaben und Belastungen auf die Länder und Kommunen und bewirken durch die jederzeitige Erreichbarkeit der Asylantragsteller eine Beschleunigung der Verfahren. Das Gleiche gilt für in Deutschland geduldete Ausländer.
Interessant, dass es kein anderes EU-Land nötig hat die Freiheitsrechte von unbescholtenen Menschen derart einzuschränken (mit Ausnahme des anderen deutschsprachigen EU-Mitglieds). Deutsche Gründlichkeit? Die Belastungen der einzelnen Bundesländer entstehen übrigens zu einem großen Teil aus dem voraussichtlich verfassungswidrigem Asylbewerberleistungsgesetz, mit dem diese Menschen um jegliche Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit gebracht werden.
Weiter wird gesagt, dass Gesetzesänderungen verabschiedet wurden, die Verbesserungen gebracht hätten:
Die Gesetzesänderungen haben zum Ziel, Aufenthaltsbeschränkungen für Asylbewerber zu lockern um Härten zu vermeiden.
Klingt bisher ganz gut, oder? Sieht man allerdings genauer hin, stellt man fest, dass nicht viel mehr als heiße Luft dahinter steckt:
Damit soll den zuständigen Behörden ein möglichst weiter Ermessensspielraum gegeben werden, um den unterschiedlichen Fallgestaltungen gerecht zu werden. Bei den Ermessensentscheidungen ist neben den berechtigten Interessen des Asylbewerbers auch die Wahrung der Funktionsfähigkeit des Asylverfahrens zu berücksichtigen.
Dieselben Behörden, die jetzt schon den Ermessensspielraum zu Ungunsten der Asylbewerber und Geduldeten ausgereizt haben, sollen also noch mehr Spielraum erhalten? Was für eine Verbesserung. Dieser Spielraum soll auch die “Funktionsfähigkeit des Asylverfahrens” berücksichtigen, womit deutlich gemacht wird, welches Ermessen man sich wünscht.
Die einzige leichte Verbesserung (allerdings war das vorher auch schon möglich) betrifft die Arbeitsaufnahme:
Im Interesse von Asylbewerbern und Geduldeten wird für diese Personengruppe die Möglichkeit einer Ausnahme von der räumlichen Beschränkung in Fällen der Ausübung einer Beschäftigung, des Schulbesuchs, der Ausbildung und des Studiums geschaffen. Hierdurch wird der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Bildungseinrichtungen erleichtert. Das kommt vor allem Asylbewerbern mit längerem verfahrensbedingten und aufhältigen Geduldeten langjährig Aufenthalt, Minderjährigen und Geduldeten zugute.
Das bleibt aber eine Farce, da die meisten Geduldeten eh keine Arbeit finden können, da wenigen Arbeitgebern egal ist, dass ihre Arbeitnehmer jederzeit abgeschoben werden könnten. Außerdem gilt die Vorrangregel für Deutsche und EU-Bürger. Das heißt, der Geduldete darf nur arbeiten, wenn sich niemand anderes für die Stelle findet.
Außerdem bleibt es auf Dinge, wie Arbeit beschränkt. “Unnütze” Aktivitäten, wie Treffen mit Freunden, Familienangehörigen, Ehepartnern, teilweise auch Arztbesuche liegen nach wie vor im “freundlichen” Ermessen der Behörden.
Und zum Schluss noch eine “Nettigkeit”:
Der von den Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen sowie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Danke, lieber Bundestag, danke für gar nichts!
Euer Alien