Die Deutsche Bundesregierung will der Bevölkerung „Gute Arbeit“ garantieren. Dieser Begriff stellt bestimmte Anforderungen an einen Arbeitsplatz. Zum einen müssen spezielle Mindestanforderungen bei den Arbeitsbedingungen, sowie ausreichende Qualifizierung und Weiterbildung gewährleistet sein, zum anderen soll eine faire Entlohnung die Arbeitsleistung ausreichend honorieren. Eine faire Entlohnung will man unter anderem durch branchenspezifische Mindestlöhne erreichen.
Diese Mindestlöhne bestehen bereits in einigen Branchen, wie im Elektrohandwerk, in der Abfallwirtschaft, bei Bergbauspezialarbeiten,Wäschedienstleistungen oder in der Pflegebranche. Innerhalb der Branche wurde durch die jeweils einflussreichste Gewerkschaft zusammen mit den Arbeitgebern ein Tarifvertrag ausgehandelt, der jedoch nicht nur für die Tarifangehörigen, sondern für alle Arbeitnehmer in dieser Branche Gültigkeit besitzt. Voraussetzung für solch eine Einigung ist die Aufnahme der Branche im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) als Mindestlohn bedürftige Branche und einer Tarifbindung der Arbeitnehmer von mindestens 50%. Aber auf für eine geringe Tarifbindung schaff das Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) eine Lücke. Mit Hilfe dieses Gesetzes ist auch in jenen Branchen ein Mindestlohn gesetzlich durchsetzbar.
Somit werden nun knapp 3 Millionen Arbeitnehmer durch einen branchenspezifischen Mindestlohn fair entlohnt. Gewerkschaften und einige Parteien fordern sogar einen flächendeckenden, branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn. Vor allem neoliberale Experten weisen diese Forderung vehement zurück und kritisieren selbst den branchenspezifischen Mindestlohn. Für sie steht der Staat in der Verantwortung für die Absicherung existenzsichernder Löhne, nicht die Wirtschaft. Der Lohn entsteht vollkommen frei, wie der Preis, auf dem Markt als Produkt aus Nachfrage und Angebot. Daher entspricht die Höhe des Lohns der eigentlichen Produktivität des Arbeitnehmers. Ein künstlich höherer Lohn würde dabei die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens bedrohen, da nie mehr eingenommen werden kann, als überhaupt produziert wurde. Des Weiteren ist ihrer Ansicht nach der Mindestlohn eine protektionistische Maßnahme gegenüber sog. Billigarbeitern aus osteuropäischen Staaten – ein Zoll sozusagen auf den ausländischen Faktor Arbeit innerhalb der Europäischen Union, und das ist aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht zulässig. Letztendlich schwächt ein Mindestlohn die Gewerkschaften und die Tarifautonomie existenziell, da sie dadurch ihre Legitimation verlieren. Starke Gewerkschaften sind aber unerlässlich für die Wahrung der Arbeitnehmerrechte, nicht nur in Bezug auf die Entlohnung, sondern auch auf soziale Arbeitsbedingungen, und eine erfolgreiche Traditionsgeschichte Deutschlands.
Selbstverständlich hat der Staat nichtsdestotrotz die Pflicht, eine faire Entlohnung zu garantieren. Es gibt aber auch andere Wege, dies zu tun. Mit dem Kombilohn, der geringe Löhne durch staatliche Zuwendungen aufstockt, oder ein geplantes Gesetz zum Verbot sittenwidriger Löhne wurden weitere Herangehensweisen in die Diskussion gebracht, die weiter entwickelt werden müssen.
Quelle:
Statistisches Bundesamt Deutschland: Mindestlöhne in Deutschland nur für einzelne Branchen
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Mindestlöhne – ein Irrweg