Ein weiteres Mal hat das Karlsruher Verfassungsgericht Gesetzesgrundlagen der Regierung für nicht verfassungskonform verurteilt. Diesmal müssen die Hartz-IV-Regelsätze überarbeitet werden. Besonders wurden fehlende Kosten für durchschnittlich höhere Bildung- und Kulturausgaben bemängelt. Arbeitsministerin von der Leyen hat nun eine Lösung für dieses Problem vorgestellt: Zusätzliche Kosten für die Wahrnehmung von kulturellen Angeboten sollen über ein Chipkartensystem abgewickelt werden.
Was in Stuttgart schon seit einigen Jahren als „Familiencard“ an Kinder von Hartz-IV-Empfängern und Geringverdienern ausgeteilt wird und diesen Kindern ermöglicht, ins Schwimmbad, in den Zoo oder ins Museum zu gehen, soll auch bald allen Kindern in Deutschland zur Verfügung stehen. Ziel dieses Plans ist die gesicherte Teilhabe der Kinder am gesellschaftlichen Leben ohne das dafür mehr Geld an die Eltern überwiesen werden muss. Eine Zweckentfremdung wird somit verhindert und das kulturelle Leben von Kindern in ärmeren Verhältnissen deutlich aufgebessert. Dadurch dass die Kinder zwischen mehreren Angeboten auswählen können, bleibt auch eine Bevormundung ausgeschlossen. Schließlich ist dieses Geld für eben solche Zwecke gedacht.
Indem Kinder aus Geringverdiener-Familien und später auch aus wohlhabenderen Schichten in dieses System integriert werden sollen, will man einer möglichen Diskriminierung vorbeugen. Denn das Gegenteil wird durch mehr Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben angestrebt. Auch die gehäufte Nutzung der Stuttgarter Familiencard für Zoo- und Schwimmbadbesuche sollte kein Gegenargument darstellen, da solche Beteiligungen am öffentlichen Leben für diese Kinder manchmal genauso wichtig sind wie Musik- oder Nachhilfeunterricht.
In der Tat erscheint das ambitionierte Projekt, einen Beitrag für eine höhere Beteiligung der Kinder an Kultur, Bildung und Gesellschaft zu leisten. Dennoch gib es gerade zu Beginn der Planungen noch einige offene Fragen und Schwierigkeiten.
Für die technische Umsetzung des Projektes wird es noch einige Hürden geben. Wer zahlt die teuren Kartenlesegeräte, die dafür benötigt werden? Dem Bund stehen für die Umsetzung der Zusatzleistungen für Hartz-IV-Kinder eine knappe halbe Milliarde Euro zur Verfügung. Doch dies soll komplett für die Angebote an Kinder gezahlt werden. Auch die Kommunen werden dies sicher nicht allein stemmen können. Was geschieht aber mit kleineren Anbietern, die sich die Anschaffung der Geräte nicht leisten können? Werden sie künftig allein aus technischen Gründen benachteiligt?
Ein anderes Problem stellt die Versorgung auf dem Land da. In Städten der Größe Stuttgarts wird es kein Problem sein, ein flächendeckendes und an Alternativen reiches Angebot zu gewährleisten. Wie sieht die Situation aber in den ländlichen Regionen aus? Oft ist allein die mangelnde infrastrukturelle Anbindung an das nächste Zentrum Grund für eine geringe Teilhabe am kulturellen Leben. Auch hier muss also seitens der Politik von allen Ebenen nachgebessert werden.
Es stellt sich für mich nicht die Frage, ob eine höhere Zuwendung für Kultur und Bildung an Kinder sinnvoll ist. Auch die Sorgen um Bevormundung und Diskriminierung finde ich vorschnell gemacht und überspitzt dargestellt. Hier geht es um Investitionen in die Gesellschaftsfähigkeit der Kinder. Wichtig bleibt nur der ökonomische und nachhaltige Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel und die weitere Beachtung anderer Disparitäten in der Versorgung der Kinder mit kulturellen Gütern.