Mieterstrom scheint im Aufwind zu sein. Für den Ökoenergie-Anbieter Polarstern Energie sind die neuen Förderprogramme ein wichtiges Zeichen für eine politisch gewollte, faire und erneuerbare Energiezukunft. Vergangene Woche haben nach Hessen auch Nordrhein-Westfalen und Thüringen eine eigene Förderung für Mieterstrom gestartet. Die unterschiedliche Förderung in den Bundesländern ist kein vollwertiger Ersatz für die erwartete Rechtsverordnung im EEG, die eine reduzierte EEG-Umlage für Mieterstrom-Projekte enthalten soll. Die flächendeckende Forderung nach Mieterstrommodellen bei Neubauten und ihre Befreiung von der EEG-Umlage sieht Florian Henle von Polarstern Energie auch als wichtiger an.
„Diese Änderungen würde die für die Energiewende so wichtige Investition in die dezentrale Energiezukunft nicht zur Option, sondern zur Pflicht zu machen. Es würde eine wirtschaftlich nachhaltige Umsetzung unterstützen anstatt aufzuhören, wenn das Budget aufgebraucht ist, so wie wir es aktuell bei der KfW-Speicherförderung erleben“, so Florian Henle.
Förderung alleine reicht nicht für mehr Mieterstrom
„Die Umsetzung von Mieterstrom verlangt vor allem eine hohe Schnittstellenkompetenz und Prozessexzellenz, die bislang nur wenige im Markt beherrschen. Nicht selten werden wir bei Polarstern bei gescheiterten oder zu scheitern drohenden Projekten angefragt. Niedrigere Kosten in der Finanzierung von Mieterstromprojekten sind auf den ersten Blick lukrativ und steigern das Interesse an Mieterstrom – was grundsätzlich auch wichtig ist.
Aber selbst mit den neuen Förderungen ist Mieterstrom keine Goldgrube. Erst recht nicht, wenn es in der Umsetzung hapert. Man muss es schon wollen, sich auskennen und bereit sein, in die Zukunft zu investieren. Am Ende ist eine Kombination von Förderung und Forderung entscheidend, um Mieterstrom und damit der dezentralen Energieversorgung zum breiten Durchbruch zu verhelfen.“
Fragen an Polarstern Energie zur Förderung von Mieterstrom
Reicht eine reduzierte EEG-Umlage, bzw. Befreiung von der EEG-Umlage, aus als Förderung?
Florian Henle: „Eine reduzierte EEG-Umlage oder gar eine komplette Befreiung sind in meinen Augen der zentrale Hebel, um Mieterstrom zu fördern. Schließlich sind sie der einzige Hebel, über den man die Mieter direkt erreicht. Und auf sie kommt es am Ende an. Mieterstromeprojekte brauchen Mieter, die mitmachen. Nur dann rechnet es sich. Investitionsförderungen richten sich hingegen allein an die Immobilieneigentümer und Anlagenbetreiber. Sie müssen nicht die dadurch erzielbaren Ersparnisse an ihre Mieter weiterreichen. Zudem ist eine für Immobilienbesitzer attraktive Gestaltung des Mieterstromangebots schon heute möglich – auch ohne Förderung. Der Knackpunkt ist eher die wirtschaftlich attraktive Gestaltung für die Mieter.
Aktuell müssen Mieterstromkunden – anders als Eigenheimbesitzer – die komplette EEG-Umlage zahlen. Würde diese analog zur EEG-Umlage, die Eigenheimbesitzer zahlen müssen, reduziert, würde das die möglichen Stromkostenersparnisse der Mieter verglichen zur Grundversorgung fast verdoppeln. Aktuell liegen die Ersparnisse bei etwa 10 %, mit einer reduzierten Umlage wären also bis zu rund 20 % möglich. Eine komplette Befreiung von der EEG-Umlage würde die Ersparnisse noch einmal deutlich steigern. Das gilt auch für die Immobilienbesitzer, deren Rendite sich ebenfalls erhöht. Wie genau die Verteilung der Einsparungen auf Mieter und Immobilieneigentümer erfolgt, kann im Einzelfall zu definiert werden. Das vergrößert der Gestaltungsspielraum, um die Attraktivität des Mieterstromangebots abhängig von der jeweiligen Situation zu gestalten.“
Wo liegen aktuell die größten Hindernisse in der Umsetzung?
Florian Henle: „Die größten Hürden liegen in der Komplexität von Mieterstrom. Zwar gibt es standardisierte Messkonzepte, aber im Einzelfall sind immer direkte Abstimmungen mit dem Netzbetreiber notwendig. Das erfordert Know-how und kostet Zeit. Die vielen regulatorischen Anforderungen bedürfen ebenfalls stets einer Einzelfallabklärung. Weil es hier nach wie vor immer wieder Unklarheiten gibt, bedarf es Erfahrung im Energiemarkt sowie Weitblick und Einsatzbereitschaft, um ein verantwortungsvolles Maß an Risikobereitschaft einzugehen. All das zeigt wie, wichtig professionelles Projektmanagement mit starker Schnittstellenkompetenz ist. Jedes Rädchen – und bei Mieterstrom sind viele Akteure unter einen Hut zu bringen – muss ineinander greifen. Nur dann hat man eine Chance, das Ganze wirtschaftlich darzustellen.“
Kommt die Verordnung für Mieterstrom zum Jahreswechsel?
Erwartet wird das Inkrafttreten der Rechtsverordnung zum Jahreswechsel. Doch sicher ist es nicht und festgeschrieben ist das Datum nicht. Wird sich bis dahin nichts ändern, soll es auch in Baden-Württemberg eine Förderung für Mieterstrom geben. Das Solarcluster-BW arbeitet derzeit zusammen mit zahlreichen weiteren Akteuren aus Wissenschaft und Energiewirtschaft an Lösungen um Unsicherheiten zu beseitigen und konkrete Forderungen an die Politik zu stellen.
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