Polanski, Klappe die Xte

Es gibt im Wesentlichen zwei gute Gründe, warum man gegen die Auslieferung Roman Polanskis an die kalifornische Justiz sein könnte. Erstens: Er wäre offensichtlich unschuldig und/oder würde aus mit einem demokratischen Rechtsstaat nicht zu vereinbarenden Gründen verfolgt. Zweitens: Ihm drohte im Fall einer Verurteilung die Todesstrafe.

 

Ob Polanski unschuldig ist, lässt sich aus der Ferne nicht seriös beurteilen. Die Aussage des Opfers lässt aber – vorsichtig formuliert – erhebliche Zweifel zu, die durch das (teilweise) Geständnis Polanskis nicht eben ausgeräumt werden. In solchen Fällen wird über Schuld und Unschuld in einem Verfahren vor einem unabhängigen Gericht entschieden, um einen möglichst gerechtigkeitsähnlichen Zustand herbeizuführen. Dass das hier nicht der Fall sein sollte, ist nicht ersichtlich. Freilich, es hat Ungereimtheiten gegeben: Aus diesem Grund ist ein Urteil durch ein entsprechendes Rechtsmittel bekämpfbar, auch in Kalifornien. Auch von Todesstrafe war bisher nicht die Rede.

Aber: Gute 30 Jahre sind ins Land gezogen, das Opfer hat verziehen und ist der Öffentlichkeit überdrüssig*. Ist das nicht unverhältnismäßig? Kann sein. Wir wollen aber nicht vergessen, dass Polanski dieses Problem selbst herbeigeführt hat, indem er sich vor dem Verfahren ins Ausland abgesetzt hat. Dass ihm dabei die Verjährungsregelungen des Staates Kalifornien letztlich einen Strich durch die Rechnung machen, muss kein Anlass zur Solidarität sein.

Ein wenig mehr Unerschrockenheit im Angesichte großer Namen, wie sie die schweizer Beamten in dieser Angelegenheit demonstriert haben, wäre im Übrigen auch der österreichischen Justiz zu wünschen.

 


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