POL-K: 120424-2-K Betrug bei häuslicher Krankenpflege

POL-K: 120424-2-K Betrug bei häuslicher KrankenpflegeKöln (ots) – Staatsanwaltschaft und Polizei Köln geben bekannt: Ermittlungen gegen die Betreiber eines ambulanten Pflegedienstes haben heute (24. April) zu Durchsuchungen von sieben Wohnungen und Geschäftsräumen in Köln, Bochum und Berlin geführt. Die Leiterin (36) und eine Führungskraft (36) der Kölner Niederlassung des Dienstes sowie eine Angestellte (47) werden beschuldigt, in einem großen Ausmaß Betrugshandlungen zum Nachteil verschiedener Sozialkassen begangen zu haben. Der Pflegedienst mit Sitz in Berlin betreut mit seiner Kölner Niederlassung cirka 100 Patienten. Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten seit Jahren systematisch und in großem Stil Pflegepläne und Nachweise über Leistungen an Patienten fälschten. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wurden hierzu Angestellte angehalten, fiktive Arbeitsnachweise und gefälschte Tourenpläne zu quittieren. Die mit Kranken- und Pflegekassen abgerechneten Leistungen wurden teilweise gar nicht oder nur in einem geringeren Umfang erbracht.

Derzeit wird von einem Schaden im mindestens sechsstelligen Eurobereich ausgegangen. Kenntnis erlangte die Polizei Köln durch entsprechende Anzeigen von Angestellten. Die Ermittlungen führt seit Oktober letzten Jahres die beim Kriminalkommissariat 31 eingerichtete Ermittlungsgruppe Pflege. Bei den heutigen Durchsuchungen wurden umfangreiches Datenmaterial und Unterlagen sichergestellt. Seit Oktober 2011 ermittelt die Polizei Köln ebenfalls gegen einen anderen ambulanten Pflegedienst in Köln, dessen Geschäftsräume seinerzeit bereits durchsucht wurden.

Das Vorgehen der hier beschuldigten Betreiberin (50) ist vergleichbar. Darüber hinaus waren hier auch Patienten in die Vorgänge einbezogen. So stehen mehrere Patienten im Verdacht, wissentlich Nachweise mit nicht erbrachten oder überhöhten Leistungen gegengezeichnet zu haben. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen erhielten sie einen Anteil an den zu Unrecht erbrachten Zahlungen der Krankenkassen – durch monatliche Geldleistungen von Seiten des Pflegedienstes.

Die Betreiberin des Pflegedienstes mit cirka 40 beschäftigten Personen meldete unmittelbar nach den damaligen Durchsuchungen Insolvenz an. In diesem Fall entstand allein für den Abrechnungszeitraum 2010/2011 nach derzeitigem Stand der Ermittlungen einen Schaden in Millionenhöhe zum Nachteil verschiedener Krankenkassen. Die Ermittlungen wegen banden- und gewerbsmäßigem Betruges und Urkundenfälschung dauern in beiden Fällen an. (mö)



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