Billig kann teuer werden!” möchte die Polizei vor dem Ankauf von gestohlenen Fahrrädern im Internet, auf dem Flohmarkt, auf der Straße oder in einer Gaststätte warnen. An einem gestohlenen Gegenstand kann man kein Eigentuim erwerben. Wird ein billig erstandenes Zweirad als gestohlen identifiziert, so wird nicht nur das Rad sichergestellt, auch der gezahlte Kaufpreis ist weg. Außerdem wird in einem solchen Fall von Amts wegen eine Anzeige wegen Hehlerei gegen den Verkäufer, aber auch gegen den Käufer gefertigt.
Die Polizei Bremen rät deshalb: Finger weg von offensichtlich viel zu günstig angebotenen Fahrrädern! Vor dem Kauf sollte man sich einen Eigentumsnachweis (Kaufquittung, Kaufvertrag) des Verkäufers zeigen lassen. Ein seriöser Verkäufer hat nichts degegen, wenn man sich vorab die Fahrraddaten notiert und die Angaben an einem Polizeirevier überprüfen lässt.