Pleitebanken: Kontoinhaber sollen dauerhaft geschröpft werden, ehe der “Steuerzahler” einspringen soll

An und für sich darf niemand den aktuellen Schlagzeilen Glauben schenken, weil allzu oft die Bundesregierung, voran Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), ihre Versprechen gebrochen hat. Es ist daran zu erinnern, dass bei Beginn der KRISE die Bundeskanzlerin den Bürgern versprochen hatte, dass die Spareinlagen sicher sind; jetzt erweist sich, dass genau das Gegenteil eintreten wird bzw. schon eingetreten ist (Stichwort: Zypern-Rettung).

Interessant ist, dass die Bürger bzw. “Kontoinhaber” vor der Wahl darüber hinweggetäuscht werden sollen, was wirklich beabsichtigt ist. Denn zu unterscheiden ist, ob eine Bank endgültig aufgelöst wird (Insolvenz), oder über Rettungsmaßnahmen weiter bestehen soll. Nur im Insolvenzfall ist der Kontoinhaber in der Mithaftung, sofern die “Ausfallversicherungen” (Stichwort: 100.000 EURO-Garantien) Risiken über 100.000 Euro hinaus nicht absichern. Festzuhalten ist allerdings, dass es völlig abwegig wäre, wenn der Kontoinhaber bei “Bankenrettung” schlechter gestellt werden würde, als bei Insolvenz.

Die Täuschung besteht auch darin, dass beispielsweise Aktionäre auch nach der staatlichen Rettungsaktion Aktionäre bleiben. Völlig unklar ist, ob die Kontoinhaber endgültig geschröpft werden sollen, oder aber, was nahe liegt, bei Fortführung, je nach Geschäftsentwicklung, einen Anspruch auf Erstattung im Sinne von “Besserungsscheinen” haben sollen? Darüber schweigt die Bundesregierung. Derzeit sieht es so aus, dass die “Kontoinhaber” endgültig auf Teile der Guthaben über 100.000 Euro endgültig verzichten sollen, während die AKTIONÄRE ihre Gesellschafterstellung vollumfänglich behalten.

Die “gezielte” bzw. offenbar politisch angestrebte “Ungleichbehandlung” soll den “Kontoinhaber” nahezu rechtlos stellen, ohne jede Einspruchsmöglichkeit. Die AKTIONÄRE, nicht selten andere Banken und Versicherungskonzerne, sollen insofern allenfalls “vorübergehend” auf GEWINNE verzichten. Die Beteiligung der AKTIONÄRE ist insofern Augenwischerei, weil es in Krisenzeiten normalerweise keine Ausschüttungen gibt. Es ist jedenfalls nicht vernehmbar, dass die Aktionäre vollends oder teilweise im Sanierungsfall enteignet werden, bzw. Teile der Anteilsrechte auf den Staat übertragen werden müssen.

Im “staatlichen Sanierungsfall” sollte es an und für sich eine Selbstverständlichkeit sein, dass der gesamte Vorstand auszuwechseln wäre, die Anteile vollumfänglich vorübergehend “verstaatlicht” werden und bei erfolgreicher Fortführung die Leistungen des Staates und der Kontoinhaber wieder mit Zins und Zinseszins zurückgeführt werden, ehe die AKTIONÄRE wieder von Gewinnen profitieren dürfen! Eine mindestens 50 %ige Verwendung ausschüttungsfähiger Gewinne für die Rückführung der Sanierungsbeiträge der Kontoinhaber sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Das gilt aber nicht für die derzeitige Bundesregierung, die nach wie vor auf die Umverteilung von unten nach oben setzt.

Von diesen SELSTVERSTÄNDLICHKEITEN bei Bankenrettung/Fortführung ist wenig zu hören. Auf EU-Ebene, mit Zustimmung der UNION/FDP, scheint es Konsens zu sein, dass NUR die Sparer und Kontoinhaber von zu sanierenden Banken endgültig geschröpft werden sollen. Der (kriminelle) neoliberale Zeitgeist will dafür sorgen, dass die AKTIONÄRE weitgehend ungeschoren bleiben und sie ihre Gesellschafterstellung vollumfänglich erhalten. Ähnliches gilt für die Vorstände; Boni und Sonderzahlungen werden reichlich wieder sprudeln, wenn zuvor die “Kontoinhaber” und der “Steuerzahler” gründlich geschröpft wurden.

Ob der Guthaben-Diebstahl den Wahlbürgern bewusst wird, hängt von der Sensibilisierung solcher Themen ab. Die Mainstream-Medien vermeiden vor der Bundestagswahl jede tiefergehende Erörterung der Unterschiede bei Insolvenz einer Bank (endgültiger bzw. teilweiser dauerhafter Ausfall von Guthaben) und Fortführung im Sanierungsfall unter finanzieller Beteiligung der Aktionäre und Kontoinhaber. Es wird derzeit verschwiegen, ob die Aktionäre “nur” vorübergehend auf “Gewinnausschüttungen” ganz oder teilweise verzichten müssen und ansonsten unangetastet bleiben, während die Kontoinhaber endgültig geschröpft werden sollen, ähnlich wie (indirekt) die Steuerzahler. Es ist keine Rede davon, dass die fortgeführten BANKEN die Sanierungsbeiträge der Kontoinhaber und der Steuerzahler zurückzuzahlen haben!

Dass in den Medien davon wenig zu lesen ist, gehört zum neoliberalen Zeitgeist. Der medial “gelenkte Bürger” (Stichwort: gelenkte Demokratie) soll lernen, dass er jederzeit und umfassend für die SANIERUNG Casino-zockender BANKEN wie selbstverständlich herangezogen werden können und sogar dabei ihre “Altersversorgung” für die Gierigen und Abzocker geopfert werden muss.

Wer vor 30 Jahren solch eine Entwicklung vorausgesagt hätte, den hätte man als Psychopathen und außerhalb jeder Rechtsordnung befindlich eingestuft. Heute sitzen Bürger in den geschlossenen Anstalten (Stichwort: Fall Mollath), die auf kriminelle Bankgeschäfte aufmerksam machen wollten! Die “Behördenkriminalität” und “Justiz-Kriminalität” im Fall Mollath ist unübersehbar geworden, dennoch wird der zu Unrecht Verurteilte weiter festgehalten; ein Skandal. Auch das zeigt, dass der “Rechtsstaat” brüchig geworden ist!

Wer die Reste des Rechtsstaates bzw. der Demokratie retten will, der muss die UNION und die FDP aus der Regierungsverantwortung herauswählen.

Jede andere Regierungszusammensetzung wäre ein Segen für Deutschland, für Europa und die Zukunft der Kinder.

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