Pirmasens, Erhöhung Hebesatz Grundsteuer und Steuersatz Hundesteuer

Wegfall von Fälligkeitsanzeigen

Die Stadtverwaltung Pirmasens teilt mit, dass im Rahmen der Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer und des Steuersatzes bei der Hundesteuer die sogenannten Fälligkeitsanzeigen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des  jeweiligen Jahres aus Kostenersparnisgründen nicht mehr verschickt werden. Dies betrifft diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die keine Einzugsermächtigung für diese Steuerarten erteilt haben. Zukünftig werden mit den Jahressteuerbescheiden vier Überweisungsträger für die Zahlung der vierteljährlichen Raten übersandt. Für den Fall, dass keine Jahresbescheide verschickt werden, sondern die Grund- und Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden, ergeht an die Bürgerinnen und Bürger, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, ein Infoschreiben mit vier Überweisungsträgern. Die Stadtverwaltung Pirmasens empfiehlt, aus Zeitersparnisgründen und zur Vermeidung von Mahnkosten eine Einzugsermächtigung zu erteilen, die natürlich jederzeit widerrufen werden kann.



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