Hiermit erstatten wir, der o.G. und sämtliche Unterzeichner S t r a f a n z e i g e unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt der nachstehenden Sachverhaltsdarstellung. Die Anzeige richtet sich trotz der geäußerten Verdachtsmomente gegen „Unbekannt“.
Gemäß umfangreicher Presseberichterstattungen der letzten Tage soll der Bundesnachrichtendienst gerichtet gegen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger Deutschlands sowie gegen Unternehmen mit Sitz in Deutschland und politisch Verantwortliche Personen seit mehr als einem Jahrzehnt (ca. ab dem Jahr 2001) für den Geheimdienst NSA der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) Kommunikations- und Datenverkehr jeglicher Art abgehört und abgefischt, aufgezeichnet und kopiert sowie diese dem oder den USA-Geheimdiensten zugänglich gemacht haben.
Nach Medienberichten haben deutsche Behörden, in diesem Fall konkret der Bundesnachrichtendienst (BND), eine aktive Rolle bei der Ausforschung von Deutschen Unternehmen und Politikern gespielt. Wie u.a. die „Rheinische Post“ berichtet, habe der US-Nachrichtendienst NSA den BND in 40.000 Fällen gebeten, „Ziele auszuhorchen, bei denen die Datenlieferungen gegen deutsche und europäische Interessen verstoßen hätten“.
Die berichtete „Amtshilfe“ des deutschen Nachrichtendiensts erfolgte anhand von so genannten Selektoren, also Suchbegriffen, die der amerikanische Nachrichtendienst vorgegeben hatte. Medien berichten, dass sich u.a. der Luft- und Raumfahrtkonzern EADS und Rüstungskonzerne unter den Zielen der möglichen Wirtschaftsspionage befanden und befinden.
Dabei haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich der Führungsebenen des BND sowie politische Verantwortliche, insbesondere im Bundeskanzleramt in erheblichem Umfang gegen die Interessen der Bundesrepublik Deutschland gehandelt.
Maßgeblich stehen jene Personen in dem Verdacht, geheimdienstliche Agententätigkeit für eine fremde Macht im Sinne von § 99 Strafgesetzbuch angeordnet, ausgeübt, diese gefördert oder wissentlich geduldet zu haben, soweit sie Verantwortung im Bereich der Koordination der Geheimdienste innehatten oder innehaben; namentlich u.a.:
als Kanzleramtsminister die Herren Dr. Frank-Walter Steinmeier, Dr. Thomas de Maizière, Ronald Pofalla und Peter Altmaier,
als Geheimdienst-Koordinatoren im Kanzleramt die Herren Ernst Uhrlau (zugleich ab 2006 Präsident des Bundesnachrichtendienstes), Klaus- Dieter Fritsche und Günter Heiß
als Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes die Herren August Hanning, Ernst Uhrlau und Gerhard Schindler
Ob und – ggf. – inwieweit Regierungsmitglieder der in den jeweiligen Legislaturperioden seit Anfang der 2000er Jahre involviert waren oder sind, wird in das Ermittlungsermessen des Generalbundesanwalts gestellt.
Es wird höflichst um Sachstandsmitteilung zu gegebener Zeit gebeten.
Die Unterzeichnenden:
Dr. Joachim Paul MdL, Vorsitzender Piratenfraktion NRW
Dietmar Schulz MdL, Stellv. Fraktionsvorsitzender Piratenfraktion NRW
Marc Olejak, Parlamentarischer Geschäftsführer NRW
Simone Brand MdL, Stellv. Fraktionsvorsitzende Piratenfraktion NRW
Hanns-Jörg Rohwedder MdL, Stellv. Parlamentarischer Geschäftsführer NRW
Stefan Körner, Vorsitzender Piratenpartei Deutschland
Carsten Sawosch, Stellv. Vorsitzender Piratenpartei Deutschland
Daniel Schwerd MdL
Nicolaus Kern MdL
Lukas Lamla MdL
Frank Herrmann MdL
Monika Pieper MdL
Dirk Schatz MdL
Quelle: http://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/04/bnd/
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