Photovoltaik-Einspeisevergütung für 2012 veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur hat jetzt die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) veröffentlicht. Für PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen, erhält der Anlagenbetreiber für jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom einen Betrag zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent, je nach Standort und Größe der Anlage.

“In den vergangenen zwölf Monaten wurde uns ein Zubau an Leistung von insgesamt rund 5.200 MW gemeldet. Dieser Wert führt dazu, dass die Vergütung von PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen, um 15 Prozent niedriger sein wird als die aktuelle Vergütung. Der Zubauwert von 5.200 MW liegt erheblich unter dem Wert von 7.800 MW, der uns noch im Vergleichszeitraum Oktober 2009 bis September 2010 gemeldet worden war. Das System des atmenden Deckels, das die Kosten des Ausbaus der Photovoltaik begrenzen soll, trägt sicher zu dieser Entwicklung bei”, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Vergütungs- und Degressionssätze für das Folgejahr ermittelt die Bundesnetzagentur nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Nach dem EEG sinken die Vergütungssätze für neue PV-Anlagen kontinuierlich.

Für die Vergütung von Strom aus PV-Anlagen gilt das sog. System des atmenden Deckels. Dabei ändert sich der Degressionssatz auf der Grundlage einer jährlichen Basisdegression von neun Prozent in Abhängigkeit vom tatsächlichen Zubau. Dafür enthält das EEG mehrere Schwellenwerte für eine höhere bzw. geringere Degression. Im Zeitraum 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 wurde der Bundesnetzagentur insgesamt ein Zubau von PV-Anlagen oberhalb des gesetzlichen Schwellenwerts von 4.500 MW gemeldet. Deshalb reduzieren sich die Vergütungssätze ab dem 1. Januar 2012 um weitere sechs Prozentpunkte, also um insgesamt 15 Prozent.

Zu einer Absenkung von 18 Prozent wäre es gekommen, wenn der Wert die Schwelle von 5.500 MW überschritten hätte. Eine maximale Absenkung von 24 Prozent wäre eingetreten, wenn der Wert über 7.500 MW gelegen hätte.

Für das Kalenderjahr 2011 betrug der Zubau ausweislich der Meldungen der Anlagenbetreiber an die Bundesnetzagentur im Zeitraum Januar bis Ende September rund 3.400 MW. Die Zubauzahlen für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2011 lassen sich noch nicht abschätzen. Auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur sind weitere Einzelheiten zu den Degressions- und Vergütungssätzen sowie zu den Datenmeldungen zu finden. Dort werden voraussichtlich Anfang November 2011 auch die detaillierten Angaben für die Monate Juni bis September 2011 veröffentlicht.

Die Vergütungssätze für 2012 sehen wie folgt aus:

24,43 Cent je kWh
für Photovoltaikanlagen auf oder an Dächern oder Lärmschutzwänden bis zu einer Größe von 30 kWp

23,23 Cent je kWh
für Photovoltaikanlagen auf oder an Dächern oder Lärmschutzwänden ab 30 kWp bis zu 100 kWp

 21,98 Cent je kWh
für Photovoltaikanlagen auf oder an Dächern oder Lärmschutzwänden ab 100 kWp bis zu 1.000 kWp

17,94 Cent je kWh
für Photovoltaikanlagen auf oder an Dächern oder Lärmschutzwänden über 1.000 kWp

18,76 Cent je kWh
für Photovoltaikanlagen auf versiegelten Freiflächen und Konversionsflächen

17,94 Cent je kWh
für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen, die im Bebauungsplan für PV-Anlagen ausgewiesen sind und längs von Autobahnen und Schienenwegen

Über die Vergütung selbst verbrauchten Stroms habe ich keine Angabe gefunden, gibt es diese nicht mehr?

Was denkt Ihr darüber? Welchen Einfluss wird die Absenkung der Vergütung um 15% auf den Zubau von Photovoltaik-Anlagen 2012 haben?


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