Pharmezeuten auf dem Abstellgleis: Quo vadis Apothekerberuf?

Das neue Heilmittelgesetz ist da ... und es bringt für Apotheker bei weitem nicht nur gewünschte Änderungen. Während es ja schön ist, als Medizinalperson auch offiziell praktisch auf Stufe Arzt gestellt zu werden, hat das auch seine Tücken - davor habe ich schon gewarnt (im Artikel: Pharmaziestudenten nicht in die Arbeitslosigkeit schicken) und jetzt ist das Problem genau da. Die im HMG vorgeschriebene Weiterbildung verhindert faktisch, dass Apotheker gleich nach dem Studium arbeiten gehen können in eine Apotheke. Bevor sie selber und vor allem alleine in eine Apotheke stehen dürfen (Stichwort „selbständig"), müssen sie eine 2 jährige Weiterbildung absolviert haben. Das zusätzlich zum bisherigen 5 jährigen Studium. Das bedeutet faktisch, dass sich die Ausbildung auf 7 Jahre verlängert - und verteuert, denn gratis bekommt man das natürlich nicht. Zudem ist vorgeschrieben, das neben der Arbeit in der Apotheke zu machen ... Aus dem Kommunique der Pharmasuisse an die Studenten:

Dieser Titel kann in einer mehrjährigen berufsbegleitenden Weiterbildung erworben werden

Wie das gehen soll, wenn man ja nicht mehr alleine in die Apotheke stehen darf ist allerdings noch offen. Wenige Apotheken können es sich leisten, 2 Apotheker gleichzeitig angestellt zu haben. Und noch weniger, dann diesen zweiten Zusätzlichen Apotheker zum gleichen Gehalt anzustellen, wenn der faktisch auf Stufe Assistent degradiert wurde.

Es scheint, als habe da Pharmasuisse (der schweizerische Apothekerverband) geschlafen, dass etwas so durchgehen konnte. Natürlich, wie die Kantone das dann auslegen ist wieder eine andere Sache und ich will hier auch daran erinnern, dass Assistenzärzte (für die die gleichen Voraussetzungen gelten) auch nicht immer gleichzeitig einen Ober-Arzt im Spital arbeiten haben. Die meisten Nachtdienste wären so eigentlich auch illegal.

Inzwischen kommen von den Kantonen die Auslegungen für das Stellvertretergesetz herein, dass geht von super-streng: gar keine Stellvertretung möglich ohne gesetzliche Weiterbildung (Tessin) über „maximal 20% alleine und 4 Wochen im Jahr am Stück" (Basel) bis zu „maximal 40% und 20 Tage im Jahr" (Aargau). Man sieht: mehr als 1-2 Tage pro Woche sind da meist nicht drin...

(Bitte korrigiert mich hier oder ergänzt die kantonalen Regelungen - im Moment finde ich das enorm unübersichtlich!)

Wie plötzlich dieses neue Gesetz gekommen ist, zeigt sich auch daran, dass die Pharmasuisse die nun vorgeschriebenen Weiterbildungen noch gar nicht anbieten kann - erst im nächsten September (also 2019) wird das der Fall sein. Unklar ist auch noch, wie das finanziert werden soll. Weiterbildungen sind teuer und eine Unterstützung durch den Staat wäre da angedacht.

Jedenfalls: Scheisse für die Apotheker, die jetzt ihren Abschluss gemacht haben - die stehen nun fast ein Jahr lang auf dem Abstellgleis.

Ganz allgemein wird das die Attraktivität des Berufes und des Studiums verschlechtern - und das macht mir tatsächlich Angst. Wir haben schon jetzt einen Apothekermangel. Wir brauchen Nachwuchs! Wir wissen, dass wir zuwenig ausbilden um jetzige und vor allem zukünftigen Bedarf zu decken.

Link zur Stellvertreterregelung auf Pharmasuisse: https://www.pharmasuisse.org/de/1133/swissYPG-Stellvertreterregelung-f%C3%BCr-junge-Apotheker-Keine-Panik.htm?Article=1413257


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