Im Prozess gegen einen 51-jährigen Pferdepfleger aus Morbach hat der Angeklagte den sexuellen Missbrauch von sechs Kindern gestanden. Der Mann war ursprünglich wegen 600-fachen-Missbrauchs (!) von drei Kindern angeklagt.
Den sexuellen Missbrauch von sechs Kindern hat ein 51-jähriger Pferdepfleger aus Morbach in Rheinland-Pfalz am Freitag vor Gericht gestanden.
Der wegen 600-fachen Missbrauchs von drei Kindern angeklagte Mann räumte im Prozess vor dem Landgericht Trier ein, sich an drei weiteren Opfern vergangen zu haben. Sein Geständnis umfasst jedoch weniger Einzelfälle als von der Staatsanwaltschaft angeklagt.
Der 51-jährige Mann soll laut Anklage zwischen Januar 2001 und Mai 2002 in der Gemeinde Morbach seinen anfangs siebenjährigen Sohn in 106 Fällen sexuell missbraucht haben.
Der Angeklagte war zu dem Zeitpunkt geschieden. Die Übergriffe sollen während der regelmäßigen Besuchszeiten im Kinderzimmer des Jungen stattgefunden haben.
Laut Anklage alleine 399 Missbrauchsfälle an Elfjährigem
Außerdem soll sich der Mann an einem damals elf Jahre alten Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin vergangen haben. In diesem Fall ist es laut Staatsanwaltschaft bis November 2005 zu 399 Übergriffen gekommen.
Die Anklage wurde im Laufe des Verfahrens nach einer Zeugenaussage erweitert. So soll der Pferdepfleger in den Jahren 2004 und 2005 einen weiteren elfjährigen Jungen in 182 Fällen missbraucht haben.
Der Angeklagte gab, bezogen auf seinen eigenen Sohn, 15 bis 18 Missbrauchsfälle zu. Einen anderen Jungen will er etwa 100 Mal und einen weiteren rund 60 Mal missbraucht haben. Der Mann berichtete zudem über den Missbrauch von drei anderen Jungen.
Vor seinem Teilgeständnis hatte der Angeklagte unter Tränen eigene Kindheits-erlebnisse in mehreren Heimen geschildert. Demnach war er selbst bis zu seinem zwölften Lebensjahr immer wieder von anderen Jungen missbraucht worden.
Gutachter geht von „außerordentlich hohem Rückfallrisiko“ aus
Ein vom Gericht bestellter Gutachter, ein Facharzt für Psychiatrie, attestierte dem Angeklagten eine „instabile Persönlichkeitsstörung“ und ging von einem außer-ordentlich hohen Rückfallrisiko aus. „Er redet sich die Dinge schön“, sagte der Facharzt. Er stellte bei dem Angeklagten eine „pädophile Nebenströmung“ wie auch eine pädophile Störung der Sexualpräferenz fest. All das sei „schwer bis gar nicht“ zu behandeln.
Die Kammer schloss eine Unterbringung des Angeklagten in Sicherungsverwahrung nicht aus. Bis zum Ende des Prozesses verbot sie ihm jeden Brief- oder Telefonkontakt mit seiner Familie.
Das Foto wurde von Karin Heringshausen zur Verfügung gestellt