Petition zu Auflösung einer Stiefkindadoption

Von Fkblog

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine Stiefkindadoption aufgrund nach­weis­lich schwerer Kindesmisshandlung aufgelöst werden kann.

Begründung

Nach anwaltlicher und notarieller Prüfung besteht derzeit nach aktuellem Adoptionsrecht keine Möglichkeit eine Adoption aufgrund schwerer Kindes­misshandlung (Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung und körperliche und seelische Misshandlung) aufzulösen. Kinder unter vierzehn Jahren können ohne ihre Zustimmung adoptiert werden. Wenn die Adoption zu keinem Zeit­punkt dem Wohl des Kindes entsprochen hat und andauernde Kindes­miss­handlungen stattfanden, so sollte das Kind im Erwachsenenalter die Mög­lich­keit bekommen diese gesetzliche Bindung an das Stiefelternteil aufzuheben. Hier

Ich bin der Meinung, einer Adoption sollten ‘Kinder’ erst nach Volljährigkeit selber zustimmen dürfen.

Sascha Zabel Antwort #16 am: 01. Dezember 2010, 15:34:42 schreibt im dazugehörigen Forum:

Aus meiner Sicht ist eine Adoption ein einseitig egoistisches Rechtsgeschäft eines Menschen der ein Kind BESITZEN möchte. Hier

Dieser Argumentation schließe ich mich an mit der Bitte, über eine Mitzeichnung zumindest nachzudenken.

Bei Wikipedia steht zu Stiefkindadoption folgendes:

Sie ist die häufigste Art der Adoption. Dabei ist der Annehmende mit einem Elternteil des Angenommenen verheiratet oder verpartnert. Nach Einwilligung in die Adoption durch den anderen leiblichen Elternteil, dem Antrag des Stiefelternteils auf Annahme des Stiefkindes und der Zustimmung des mit dem Antragsteller verheirateten bzw. verpartnerten Elternteils beim Notar spricht das Vormundschaftsgericht die Adoption aus, wenn das Jugendamt keine Einwände erhebt und der Vormundschaftsrichter in der persönlichen Anhörung des Antragstellers und des Kindes keine Bedenken gegen die Adoption bekommen hat. Ab einem Alter von 14 Jahren ist auch die Einwilligung des Kindes beim Notar notwendig. Mehr