Artikel 131, Absatz 2 der bayerischen Verfassung nennt als oberste Bildungsziele staatlicher Schulen die “Ehrfurcht vor Gott” und die “Achtung vor religiöser Überzeugung”. Das Bildungsziel “Ehrfurcht vor Gott” verletzt die weltanschauliche Neutralität des Staates und diskriminiert über 20% der bayerischen Bevölkerung, die aktuell keiner Konfession angehören und nicht an die Existenz eines Gottes glauben. „Achtung vor religiöser Überzeugung“ ist zudem sicher ein sinnvoller Wert für das Zusammenleben in einer pluralen Gesellschaft, der jedoch keines Verfassungsrangs bedarf.
Säkulare und humanistische Personen und Gruppierungen sind überzeugt, dass der vorliegende Artikel in der jetzigen Form nicht dem Idealbild eines weltanschaulich neutralen, säkularen Staates entspricht und Werte einfordert, die von einem Großteil der bayerischen Bevölkerung nicht mehr geteilt werden.
Wir fordern daher die ersatzlose Streichung der Bildungsziele “Ehrfurcht vor Gott” und “Achtung vor religiöser Überzeugung” in der bayerischen Verfassung. Der Landtag soll hierzu ein entsprechendes Gesetz verabschieden und, wie in der Verfassung gefordert, ein Referendum zur nächsten Landtagswahl abhalten.
Der neue Artikel 131, Absatz 2 soll daher wie folgt lauten:
Oberste Bildungsziele sind die Achtung vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne.