Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 166 StGB („Gotteslästerungsparagraph“) ersatzlos zu streichen.
Begründung
Die Anwendung des § 166 StGB erfolgt niemals gegen die Beschimpfungen von Nicht-Gläubigen durch Vertreter und sonstiger Angehöriger der Religionsgemeinschaften. Atheisten werden straflos beleidigt, unter anderem durch Behauptungen, Atheisten seien zu moralischem Handeln letztlich nicht fähig. Damit werden wir Atheisten (in ihrer Gesamtheit durchaus eine Weltanschauungsgemeinschaft) kollektiv abgewertet als moralisch minderwertig.
„Wenn also Atheisten moralisch handeln, dann nur, weil sie inkonsequent sind. Gott sei Dank sind sie das! In der Praxis ist die sittliche Evidenz eben doch stärker als jede naturalistische Erklärung. Nur der zu Ende gedachte Atheismus zerstört die Moral.“
„Wollte man Gott aus dem Grundgesetz eliminieren, dann unterwürfe man sich damit einem Trend, der ohnehin höchst bedenkliche Entwicklungen anzeigt: den Verlust an verpflichtenden Werten, die Dominanz eines banalen Materialismus, die Profanisierung des Weltbilds.“ (ESt, Ein kritisches Vermächtnis – Gott im Grundgesetz, in: Evangelische Kommentare Bd. 226/1993 Nr. 5, S. 255)
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