Petition: Straffreiheit für Beschimpfungen von Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften

Von Nicsbloghaus @_nbh

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschlie­ßen, § 166 StGB („Gotteslästerungsparagraph“) ersatz­los zu strei­chen.

Begründung

Die Anwendung des § 166 StGB erfolgt nie­mals gegen die Beschimpfungen von Nicht-Gläubigen durch Vertreter und sons­ti­ger Angehöriger der Religionsgemeinschaften. Atheisten wer­den straf­los belei­digt, unter ande­rem durch Behauptungen, Atheisten seien zu mora­li­schem Handeln letzt­lich nicht fähig. Damit wer­den wir Atheisten (in ihrer Gesamtheit durch­aus eine Weltanschauungsgemeinschaft) kol­lek­tiv abge­wer­tet als mora­lisch min­der­wer­tig.

„Wenn also Atheisten mora­lisch han­deln, dann nur, weil sie inkon­se­quent sind. Gott sei Dank sind sie das! In der Praxis ist die sitt­li­che Evidenz eben doch stär­ker als jede natu­ra­lis­ti­sche Erklärung. Nur der zu Ende gedachte Atheismus zer­stört die Moral.“

„Wollte man Gott aus dem Grundgesetz eli­mi­nie­ren, dann unter­würfe man sich damit einem Trend, der ohne­hin höchst bedenk­li­che Entwicklungen anzeigt: den Verlust an ver­pflich­ten­den Werten, die Dominanz eines bana­len Materialismus, die Profanisierung des Weltbilds.“ (ESt, Ein kri­ti­sches Vermächtnis – Gott im Grundgesetz, in: Evangelische Kommentare Bd. 226/1993 Nr. 5, S. 255)

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