Petition: Sonder-Hilfe-Fond für Marine-Kampfschwimmer sowie Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundeswehr und Bundespolizei

Coburg / Berlin / Ludwigshafen am Rhein. 15. August 2017. (and). An den Deutschen Bundestag in Berlin wurde am 15. August 2017 eine Petition für die Einrichtung eines Sonder-Hilfe-Fond für Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundeswehr, Bundespolizei, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen gesendet.

Die Petition ist aufgrund einer unverschuldeten Notlage eines Marinekampfschwimmers a. D., Oberbootsmann a. D. und Zeitsoldaten a. D., 12 Jahre im Landkreis Coburg im August 2017, der in der Folge einer nicht nachvollziehbaren Entscheidung des für ihn zuständigen Jobcenters in unverschuldete Notlage geraten ist, entstanden.

Für Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundeswehr, Bundespolizei, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen gelten meist lebenslang weiterbestehende Lebens-Bedingungen, Verpflichtungserklärungen und Geheimhaltungs-Pflichten Dienstzeit-bedingt, im aktiven Dienst und auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Daher seien für den Eintritt von besonderen Notlagen und außergewöhnlichen Härtefällen auch besondere Hilfen aus einem Sonder-Hilfe Fond für die Angehörigen dieser Berufsgruppen erforderlich, schreibt der Pentent.

Der Wortlaut der vollständigen Petition:

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 227 0

Fax 03022736979
E-Mail: [email protected]

Neuhofen – Ludwigshafen am Rhein, 15. August 2017

Petition: Einrichtung eines Sonder-Hilfe-Fonds für Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Bundestages!

Aufgrund einer unverschuldeten Notlage eines Marinekampfschwimmers a. D., Oberbootsmann a. D. und Zeitsoldaten a. D., 12 Jahre im Landkreis Coburg im August 2017, der in der Folge einer nicht nachvollziehbaren Entscheidung des für ihn zuständigen Jobcenters in unverschuldete Notlage geraten ist, wird nunmehr auch diese Petition erforderlich, da für Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen besondere meist lebenslang weiterbestehende Lebens-Bedingungen Dienstzeit-bedingt gelten, im aktiven Dienst und auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst.

Einrichtung eines Sonder-Hilfe-Fonds für Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen

Petent für die Petition:

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller,

Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Gründer von Regionalhilfe.de und ISMOT International Social And Medical Outreach Team

Schillerstr. 31

D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen

Rhein-Pfalz-Kreis

Rheinland-Pfalz

Deutschland

Tel. 0621 5867 8054

Tel. 030 57 700 592

Fax 06236 4890449

E-Mail: [email protected]

Internet: www.regionalhilfe.de

Petition

Gegenstand meiner Petition:

Die Mitglieder des Deutschen Bundestages mögen beschließen, wie folgt:

Der Deutsche Bundestag richtet einen Sonder-Hilfe-Fond für Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen ein.

Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen erhalten bei Eintritt von Notlagen  und besonderen Härtefälle in der aktiven Dienstzeit und auch nach Dienstzeit-Ende und außer Dienst, soziale, finanzielle und gesundheitlichen Hilfe-Leistungen aus diesem Sonder-Hilfe-Fond im Falle des Eintritts von Notlagen und besonderen Härtefällen von Marine-Kampfschwimmern, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen im Ausland und in Deutschland.

Begründung:

Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen im Bespiel Marine-Kampfschwimmer, KSK-Soldaten, GSG 9 Spezial-Einsatzkräfte, Bundespolizisten, SEK M, SEK, MEK-Bedienstete und weitere Spezial und Sonder-Einsatz-Kräfte leisten im aktiven Dienst unter Einsatz und Gefahr für Leib, Seele, Psyche, Gesundheit und Leben besondere Einsätze unter zum Teil übermenschlich anmutenden Hochleistungs-Bedingungen im Auftrag von Polizei, Bundeswehr, Bundespolizei und weiteren Landes- und Bundes-Institutionen und auch für die Bundesrepublik Deutschland.

Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen unterliegen während der aktiven Dienstzeit und darüber hinaus meist besonderen Verpflichtungen und Geheimhaltungspflichten, die zudem auch nach Dienstzeit-Ende oft lebenslang fort- und weiterbestehen.

Bereits aus diesen Gründen ist es Marine-Kampfschwimmern, Sonder- und Spezial-Einsatzkräften von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen nicht möglich alle Informationen offenzulegen oder preiszugeben.

Aufgrund dieser besonderen meist lebenslang weiter bestehenden Dienstzeit-bedingten außergewöhnlichen und besonderen Lebens-Bedingungen- und Umständen, ist im Rahmen der Fürsorge-Pflichten und erweiterten, menschlich – moralischen Fürsorge-Pflichten der Dienstherren, den Marine-Kampfschwimmern, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen, die im Ausland oder in Deutschland in Notlagen geraten, auch dann wenn diese nicht im Zusammenhang mit Auslands-Einsätzen oder Diensteinsätzen stehen, besondere Sonder-Hilfe aus einem Sonder-Hilfe-Fonds zu gewähren, damit schwere und bedrohliche Notlagen für verdiente Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen effektiv und wirkungsvoll abgewendet werden können und angemessene Hilfe geleistet werden kann in Würdigung und Anerkennung der besonderen Verdienste der Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen.

Eingangsbestätigung

Ich bitte höflichst den Eingang meiner Petition für die Einrichtung eines Sonder-Hilfe-Fond für Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen zu bestätigen und mich über die Entscheidungs-Findung der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.

Vorab dankend.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Gründer von Regionalhilfe.de

Petition_Marinkampfschwimmer_Sondereinsatzkraefte_20171

Die Petition als PDF:

https://humanrightsreporters.files.wordpress.com/2017/08/petition_marinkampfschwimmer_sondereinsatzkraefte_20171.pdf

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