Petition: Keine militärischen Bundeswehr-Einsätze ohne offizielles U.N. Mandat
Ludwigshafen am Rhein/ Berlin. (and). Bereits am 11. September 2018 wurde aus aktuellem Anlass eine neue Petition bei change. org gestartet, die sich dafür einsetzt, dass es künftig keine militärische Bundeswehr-Einsätze ohne ein zuvor erteilte offizielles und gültiges Mandat der U.N. United Nations (Vereinte Nationen) gibt.
Die Petition ruft zum Verzicht von Gewalt, Terror und Krieg auf und kann bei https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-keine-militärischen-bundeswehr-einsätze-ohne-offizielles-u-n-mandat mitgezeichnet werden.
Mehreren Medien-Berichten zufolge beabsichtige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Bunderegierung die Bundeswehr auch an militärischen Einsätzen in Syrien zu beteiligen. Laut einem Gutachten des Deutschen Bundestags sei ein möglicher Einsatz der Bundeswehr völkerrechtswidrig. Die öffentliche Petition ist an den Deutschen Bundestag in Berlin adressiert.
Der vollständige Text der Petition lautet:
Öffentliche Petition und Petition:
Keine militärischen Bundeswehr-Einsätze ohne offizielles und gültiges U.N. Mandat / Mandat der United Nations / Vereinte Nationen
Neuhofen / Ludwigshafen am Rhein, 11. September 2018
Autor der Petition: Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Gründer und Projekt-Leitung von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, seit 2008, internationales Medien-Projekt für Menschenrechte, Frieden, Freiheit, Dialog, Bildung, Medien und Verständigung, Schillerstr. 31, D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Landkreis Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz, Tel. 0621 5867 8054, E-mail: [email protected], Internet: www.libertyandpeacenow.org Blog: https://humanrightsreporters.wordpress.com und die Unterzeichner dieser öffentlichen Petition, wie nachfolgend.
An
Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, D 11011 Berlin, Deutschland
Eil-Petition und Petition
Keine militärischen Einsätze der Bundeswehr ohne offizielles U.N. Mandat / United Nations (Vereinte Nationen)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Sehr geehrter Ihre Excellenzen, sehr geehrte Seine Excellenzen!
Der Deutsche Bundestag möge mit sofortiger Wirkung beschließen, dass mit sofortiger Wirkung oder ersatzweise schnellst möglich KEINE militärischen Bundewehr-Einsätze im Inland und im Ausland stattfinden dürfen ohne ein offizielles und zuvor beschlossenes Mandat der U.N. United Nations, Vereinten Nationen.
Der Autor, Unterzeichner und die weiteren Unterzeichner dieser Petition und öffentlichen Petition wünschen
1) Frieden, Dialog und Verständigung
2) Lehnen aus Gründen des Grundgesetzes, des Völkerrechts, der Genfer Konventionen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, aus politischen Gründen, aus religiösen Gründen, aus humanistischen Gründen, aus Glaubensgründen grundsätzlich GEWALT, TERROR und KRIEG vollumfänglich ab. Die Naturrechte und das Recht der Verteidigung werden nicht abgelehnt.
3) Friedliche Lösungen
4) Hilfe diplomatische Lösungen für politische Konflikte oder Konflikte sonstiger Art
Begründung
Die deutsche Wehrmacht kapitulierte am 8. Mai 1945 in Deutschland bedingungslos.
Deutschland trägt laut Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland eine besondere historische Verantwortung für den Frieden in Deutschland, Europa und in der Welt.
Illegale Angriffs-Kriege sind auch laut Gutachten des Deutschen Bundestags nicht zulässig, vergleiche Medien-Berichte vom 10. / 11. September 2018
Zeit.de, Syrien-Einsatz wäre laut Gutachten des Deutschen Bundestags rechtswidrig. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/bundeswehreinsatz-syrien-idlib-bundestag-gutachten-rechtswidrig
n-tv.de: Gutachten zum geplanten Syrien-Einsatz: Bundeswehr-Einsatz wäre rechtswidrig, https://www.n-tv.de/politik/Bundeswehreinsatz-waere-rechtswidrig-article20617796.html
Stern.de, Gutachten: Syrien-Einsatz der Bundeswehr wäre laut Bundestagsgutachten rechtswidig, https://www.stern.de/politik/deutschland/verstoss-gegen-grundgesetz-gutachten–syrien-einsatz-der-bundeswehr-waere-rechtswidrig-8353426.html
Präambel: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland / Deutschland:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht
Paragraph 13, Völkerstrafgesetzbuch
- 13
Verbrechen der Aggression
(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. 2Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn
1.
der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder
2.
durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.
(3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.
(4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
.Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, United Nations, Vereinte Nationen, www.un.org Artikel 1 bis Artikel 3
Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Ein Angriff von Syrien gegen die Bundesrepublik Deutschland und gegen Deutschland ist NICHT zu erkennen und ist wohl auch nicht zu befürchten.
Die Verpflichtung für Frieden in Deutschland, Europa und in der Welt ist höher zu bewerten als sonstige Interessen.
Friedliche und diplomatische Lösungen sind möglich.
Vorab herzlichen Dank.
Mit freundichen Grüßen
gezeichnet
Andreas Klamm, Journalist, Tel. 0621 5867 8054
und die Gesamtheit aller Unterzeichner dieser Petition und öffentlichen Petiton.
Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen / Ludwigshafen am Rhein, 11. September 2018