Petition gegen Weitergabe von Adressdaten durch Meldebehörden

Von Fkblog

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Meldeämter private Adressdaten ohne ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Bürgers nur noch in begründeten Ausnahmefällen an Dritte weitergeben dürfen.

Begründung

In der BRD darf jeder ohne Nachweis eines besonderen Grundes bei den Meldeämtern gegen eine Gebühr Adressdaten von Dritten einholen. Professionelle Adresshändler nutzen diese Möglichkeit in großem Stil, um z.T. tausende von Adressen gleichzeitig zu erfragen. Diese Adressen werden dann z.B. für ungebetene Werbung genutzt. Die Kommunen nehmen auf diese Weise jährlich Millionenbeträge ein.

Dies wäre an sich schon ein eklatanter Verstoß gegen jedes gesunde Rechtsempfinden. Erschwerend kommt noch hinzu, dass jeder Bürger verpflichtet ist, sich in das Melderegister eintragen zu lassen. Gleichzeitig hat er aber keine Möglichkeit, der Weitergabe seiner Adresse zu widersprechen.

Das Problem an sich ist nicht neu, gewinnt aber durch die Möglichkeiten der modernen massenhaften Datenverarbeitung immer stärker an Brisanz.

Die Meldeämter sollen in Zukunft nur noch dann Adressdaten weitergeben dürfen, wenn die um Auskunft ersuchende Person ein besonderes berechtigtes Interesse nachweist, also z.B. wenn nachweislich noch finanzielle Forderungen bestehen und der Schuldner zwischenzeitlich verzogen ist. Reine kommerzielle Interessen stellen kein “berechtigtes Interesse” im Sinne dieser Petition dar [hier]

Nur zur Anregung

Aktueller Stand • 806 Mitzeichner • 06.11.2010 • 14:30h