Jetzt seit Ihr dran unterzeichnet noch schnell die Petition wenn ihr nicht für die Umsetzung der neuen Tabakrichtlinienverordnung (Artikel 20), die die „elektronische Zigarette“ betrifft seit.
Begründung:
Das elektronische Rauchen, auch Dampfen genannt, ist in seiner Art bei weitem nicht so schädlich, wie das Rauchen einer gewöhnlichen aus Tabak bestehenden Zigarette. Die Bundesregierung möchte, dass die Menschen von der Zigarette loskommen. Gleichzeitig möchte man das Dampfen so regulieren, dass ehemalige Raucher wieder zur Zigarette greifen, wenn die Nikotinstärke so eingeschränkt wird (4 mg). Auch im Hinblick auf den immer größer werdenden Markt und die Kaufkraft und die Arbeitsplätze, die dahinter stecken,und noch geschaffen werden, wäre es ein sehr großer Fehler, diese Verordnung so umzusetzen, wie geplant.
Klickt schnell: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_10/_07/Petition_61453.nc.html