Petition für die Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen in Deutschland gestartet

Petition für die Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen in Deutschland gestartet

Berlin / Ludwigshafen am Rhein. (and). 13. Oktober 2015. Am Dienstagmorgen, 13. Oktober 2015 wurden zwei neue gleichlautende Petitionen für die Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen bei allen öffentlichen Verwaltungen, Behörden und Sozialbehörden veröffentlicht.

Die Ziele der Petitionen sind unter anderem die Teilhabe / Inklusion, Förderung, Hilfeleistung und Unterstützung für in der Mobilität eingeschränkte Menschen in Deutschland besser möglich zu machen und andererseits Arbeitgeber auch in ihren gesetzlichen Fürsorge-Pflichten zu unterstützen und deren Mitarbeiter, die in Bereichen mit hohem Publikumsverkehr hohen und ernsten Gefährdungen von hochansteckenden Erkrankungen gefährdet sind zu unterstützen.

Die vollständigen Texte der öffentlichen Petitionen können unter anderem bei https://www.change.org/p/einf%C3%BChrung-von-video-tele-beratungen-und-video-tele-terminen-in-deutschland und https://secure.avaaz.org/de/petition/Deutscher_Bundestag_und_Bundesministerium_fuer_Arbeit_und_Soziales_Einfuehrung_von_VideoTeleTerminen_und_VideoTeleBeratu/?ndZElab gelesen werden. Auf den Online-Petitions-Plattformen und weiteren Anbietern können die Petitionen auch online via Internet mitgezeichnet werden.

Die Arbeitsgemeinschaft (AG) soziale Sicherheit wurde von Andreas Klamm  – Sabaot gegründet und wirkt und arbeitet im Ehrenamt. Die Face-Seite der AG Socziale Sicherheit ist bei folgender Web-Adresse zu erreichen: https://www.facebook.com/AG-soziale-Sicherheit-1517805571851053/timeline/. Zur inter-activen Zusammenarbeit bietet die AG soziale Sicherheit auch eine Gruppe bei Facebook zur digitalen Vernetzung, Zusammenarbeit, Bildung und Informations-Arbeit bei https://www.facebook.com/groups/agsozialesicherheit.

agsozialesicherheit2d

Der vollständige Wortlaut der Petition lautet:

Petition vom 13. Oktober 2015

Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen

Sehr geehrte Damen und Herren !

Einführung von Video-Tele-Termine und Video-Tele-Beratung in Deutschland / Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Gesetzgeber, Deutsche Bundestag möge beschließen, dass zum schnellstmöglichen Zeitpunkt:

  1. Alle öffentlichen Behörden, Verwaltungen, Ämter, Stadtverwaltungen, Gemeindeverwaltungen, Kommunalverwaltungen
  2. Alle Polizei-Dienststellen
  3. Alle Agenturen für Arbeit
  4. Alle Jobcenter
  5. Alle Sozialhilfe Behörden und Einrichtungen für soziale Hilfen
  6. Alle Renten-Versicherungsträger
  7. Alle Gesundheitskassen und alle Krankenkassen
  8. Alle Reha-Einrichtungen und Reha-Träger
  9. Alle Landesverwaltungen
  10. Alle Bundesverwaltungen
  11. Alle weiteren öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde, Städte, Länder und des Bundes

Einführung von

Video-Teleberatung / Video-Teletermine

in Deutschland

Mit Hilfe der schon seit mehreren Jahren zur Verfügung stehenden technischen Hilfemittel, wie Notebook,  Computer, Webcam, Smartphone mit Webcam, ähnlichen und vergleichbaren technischen Assistenz – und Hilfemitteln, Video-Tele-Termine  und Video-Tele-Beratungen via inter-activer und Live-basierender Webcam / Videokonferenzen-Dienste (Skype, Facebook  HD Video Messenger und weitere Anbieter von Videokonferenz-Live-Chat-Systemen) für kranke, chronisch kranke Menschen und Menschen die aus einer Vielzahl von Gründen in ihrer Mobilität eingeschränkt sein können, grundsätzlich unter rechtsgültigen Bestimmungen zur Verfügung zu stellen und anzubieten.

Grundsätzlich gilt dabei die Regel, dass mit der Teilnahme an einem Video-Tele-Termin und / oder Video-Tele-Beratung im Beispiel auch bei Terminen mit Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse, Reha-Einrichtungen, sonstigen öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen, die gesetzlichen Pflichten zur Mitwirkung von Patienten und Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen nach dem Zwölf Sozialgesetzbüchern und auf der Grundlage weiterer gesetzlicher Bestimmungen erfüllt werden bzw. als erfüllt auch im Rahmen von Anträgen und gesetzlichen Mitwirkungspflichten anerkannt werden.

Hintergrund

Die Idee für die schnellstmögliche Einführung für Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen bei allen öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen in Deutschland ist aus der Idee der schon seit mehreren Jahren in Deutschland und in England sowie in weiteren Ländern angebotenen Telemedizin-Projekten als Beispiel dienend entstanden. Videokonferenzen, in denen wichtige Entscheidungen auch beschlossen werden, werden von der Politik selbst in Berlin nahezu täglich angewendet. Andere positive Einsatz-Bereiche sind unter anderem aus den Arbeitsbereichen von Polizei, Militär, Wissenschaft und Forschung bekannt.

Begründungen für die Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen

Förderung, Assistenz, Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Mobilitäts-Einschränkungen unterschiedlichster Art

Auf der Grundlage der entsprechenden zutreffenden Bereiche der Zwölf Sozialgesetzbücher, des Grundgesetzes, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des Teilhabegesetzes, der UN Konvention zum Schutz der Menschen mit Behinderungen, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und weiterer gesetzlicher Grundlagen haben Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen einen Anspruch auf Inklusion / Teilhabe, Unterstützung, Assistenz und Förderung. Der Hilfe – bedürftige Menschen haben grundsätzlich einen Anspruch auf angemessene Hilfeleistung, dazu zählt auch die Beratung.

  1. a)   Rollstuhlfahrer mit Erkrankungen unterschiedlichster Art, Querschnittslähmung, schwere orthopädische Erkrankungen, ZNS-Erkrankungen, MS und viele andere / Rollstuhl-mobile
  2. b)   Alte und junge, gehbehinderte Menschen
  3. c)   Akut erkrankte Menschen
  4. d)   Menschen nach Unfall
  5. e)   Menschen die an ansteckenden Infektionen
  6. f)   Menschen die an schweren Angststörungen im Beispiel an Agoraphobie
  7. g)   Sonstige in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen

erkrankt sind, können nicht oder nicht immer persönlich bei Einrichtungen der Sozialhilfe, Agenturen für Arbeit, Jobcentern, Polizei-Dienststellen, Gemeinde – Stadt- Kommunal- Landes- und Bundesverwaltungen, Sozialhilfe-Behörden, Rentenversicherungs-Träger, Krankenkasse sonstige öffentliche Einrichtungen vorstellig werden und Termine oder Beratungen wahrnehmen.

Daher ist diesen Menschen als Ersatz für persönliche Beratungen und Terminen schnellstmöglich das Angebot und den Dienst von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen bei allen öffentlichen Verwaltungen, Behörden, Einrichtungen in Deutschland zur Verfügung zu stellen, die grundsätzlich auf zur Erfüllung gesetzlicher Mitwirkungspflichten mit persönlichen Beratungen und Terminen gleichgestellt werden und als Mitwirkung gesetzlich / rechtlich vollwertig anerkannt werden.

Fürsorge-Pflicht der Arbeitgeber

Die Ausbreitung hochansteckender Erkrankungen, wie Lungentuberkulose, MRSA und eine Vielzahl weiterer ansteckender Erkrankungen ist in Deutschland ansteigend (möglicherweise auch bedingt durch die Zuwanderung von rund 1,5 Millionen Flüchtlingen ) und schränkt kranke und behinderte Menschen erheblich ein und bedeutet zudem eine extreme Gefährdung von Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen bei den Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Polizei-Dienststellen, Gemeinde- Kommunal- Landes- und Bundesverwaltungen, Behörden, Einrichtungen und allen weiteren öffentlichen und sozialen Einrichtungen.

Aus diesem zusätzlichen Grund ist die Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungsterminen bei allen öffentlichen Behörden, Verwaltungen, Sozialbehörden, Arbeitsverwaltungen, Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherungsträger, Einrichtung der Kommunen, Länder und des Bundes mit der Hilfe von Videokonferenz-Systemen und Anbieter, im Beispiel, Skype, Facebook Video HD Messenger und weitere Anbieter anbieten, zu realisieren und zu verwirklichen, da jeder Arbeitgeber in Deutschland die gesetzlichen Bestimmungen der Fürsorge-Pflichten als Arbeitgeber erfüllen muss und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit hohem, öffentlichem Publikums-Verkehr nicht wissentlich, nicht vorsätzlich und auch nicht grob fahrlässig größten gesundheitlichen Gefährdungen etwa einer Ansteckung mit Lungentuberkulose, MRSA oder einer Vielzahl weiterer Erkrankungen, die mittels Tröpfchen- und Schmier-Infektionen schnell übertragbar sind, aussetzen darf.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Gesetzgeber, der Deutsche Bundestag und die Landtage der 16 Länder des Bundes mögen daher das Begehren und den Antrag für die rechtsgültig, anerkannte Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungsterminen mit denen auch die Mitwirkungspflichten von Hilfe – bedürftigen Antragsstellern und Menschen mit Behinderungen erfüllt werden, auf der Grundlage der zuvor genannten notwendigen und erforderlichen Assistenz, Hilfe, Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, der Hilfe  – bedürftigen Menschen und auf der Grundlage der gesetzlichen Fürsorge-Pflichten von allen Arbeitgebern in Deutschland stattgeben, annehmen und schnellst möglich in der Praxis in Deutschland umsetzen und anbieten.

Arbeitsschutz und Sicherheit

Leider kam es in den vergangenen Jahren mehrfach in Deutschland zu tödlichen Übergriffen und Attacken in Agenturen für Agentur und Jobcenter und sonstigen öffentlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Behörden. Diese sind mittels der Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen in Deutschland vermeidbar.

Öko-Bilanz

Mit der Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen kann Deutschland im Allgemeinen die Öko-Bilanz effizient und nachhaltig verbessern, da sich eine Vielzahl von Menschen, nicht für einen recht kurzen Beratungstermin oder Termin, von rund 30 Minuten, ect.  Verkehrsmitteln unterschiedlichster Art durch Ballungszentren bewegen muss, was diese Ballungszentren mit Blick auf Natur, Umwelt, Öko-Bilanz unnötig belasten würde. Video-Tele-Termine und Video-Tele-Beratungen sind wesentlich umweltfreundlicher und helfen damit auch die Öko-Bilanz von Deutschland zu verbessern.

Autor der Petition und Petent: Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Schillerstr. 31, D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Waldsee, Rheinland-Pfalz, Deutschland, Tel. 0621 5867 8054, Fax 06236 4890 449, E-Mail: [email protected], Arbeitsgemeinschaft (AG) soziale Sicherheit, Internet / Facebook: https://www.facebook.com/AG-soziale-Sicherheit-1517805571851053/timeline/ und https://agsozialesicherheit.wordpress.com .


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