Kinderbräute im Jemen (c) Stephanie Sinclair
Zum Thema ein Aufruf der TERRE DES FEMMES gegen Früh- und Kinderverheiratungen
Sehr geehrter Herr Maas, sehr geehrter Herr Dr. Müller,
jeden Tag werden weltweit 39.000 Mädchen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet, obwohl die UN-Kinderrechtskonvention als gesetzliches Mindestheiratsalter 18 Jahre empfiehlt. Wir fordern die Abschaffung von Frühehen weltweit! Dazu muss auch in Deutschland das gesetzliche Mindestheiratsalter auf 18 Jahre ohne Ausnahme festgelegt werden. Gleichzeitig fordern wir Sie dazu auf, im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und in allen weiteren bilateralen Gesprächen den Stopp von Frühehen einzufordern.
Der UN-Bevölkerungsfonds (United Nations Population Fund UNFPA) hat in seinem Bericht von 2012 „Marrying too young. End child marriage“ darauf hingewiesen, dass ein Drittel der Mädchen in Entwicklungsländern (außer China) verheiratet sein werden, bevor sie 18 Jahre alt sind. Eines von neun Mädchen wird sogar noch nicht einmal 15 Jahre alt sein.
Die Folgen für die jungen Frauen sind verheerend!
- Mädchen, die jünger als 15 Jahre sind, sterben fünf Mal häufiger bei der Geburt ihrer Kinder als Frauen in den Zwanzigern. Schwangerschaft ist für 15-19-jährige Frauen weltweit Todesursache Nummer eins.
- Minderjährige Ehefrauen sind zudem häufiger von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen als Frauen, die nach ihrem 18. Geburtstag heiraten.
- Sie dürfen meist die Schule nicht mehr besuchen und haben so keine Chance auf einen (höheren) Bildungsabschluss, der ihnen ökonomische Sicherheit garantieren könnte.
- Sie bleiben abhängig von ihrem Ehemann und „vererben“ so Armut und geringe Bildungsmöglichkeiten an ihre Kinder: Ein Teufelskreis, der nur schwer durchbrochen werden kann.
Auch in Deutschland werden Minderjährige verheiratet! Auch wenn Frühehen vor allem in Ländern des globalen Südens vorkommen, sind auch in Deutschland Mädchen und junge Frauen mit Migrationshintergrund von dieser Menschenrechtsverletzung betroffen. In Deutschland ist es mit Zustimmung des Familiengerichts möglich, bereits mit 16 Jahren standesamtlich zu heiraten. Frühehen resultieren häufig aus der Angst der Eltern vor vorehelichen sexuellen Erfahrungen ihrer Töchter und dem damit verbundenen „Ehrverlust“ der Familie.
Die Studie „Zwangsverheiratung in Deutschland“ des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2011 belegt, dass allein im Jahr 2008 3.443 von Zwangsverheiratung bedrohte oder betroffene Personen in Beratungseinrichtungen Hilfe suchten. 93 % der Betroffenen waren weiblich, knapp ein Drittel der Betroffenen unter 18 Jahre.
Am 25. September 2015 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Nachhaltigen Entwicklungsziele verabschiedet. Ein Ziel ist, Frühehen bis 2030 abzuschaffen. Deutschland hat sich ebenfalls dazu verpflichtet. TERRE DES FEMMES fordert daher die Bundesregierung auf, es Schweden und der Schweiz gleichzutun und das gesetzliche Mindestheiratsalter auf 18 Jahre ohne Ausnahme festzulegen sowie begleitende Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen durchzuführen.
Weitere Infos unter: http://frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/gewalt-im-namen-der-ehre/schwerpunkt-fruehehen/352-kampagne-fruehehen/1892-hintergrundinformationen-zur-unterschriftenaktion-fruehehen-stoppen-bildung-statt-heirat
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