PETITION betreffend STREICHUNG der bisherigen Regelung zur EUGENISCHEN INDIKATION

NAbg. Ing. Norbert Hofer hat im Parlament eine Petition zum Thema Spätabtreibungen eingebracht und bittet dazu um Hilfe.
Die Petition kann direkt hier online unterstützt werden:

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/PET/PET_00164/index.shtml

PETITION: § 97 Abs. 1 Z 2 Fall 2 StGB (Strafgesetzbuch) besagt, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis unmittelbar vor der Geburt straffrei ist, wenn „eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde“.
„Dem Ungeborenen wird hier also eine Rechtspflicht des Inhalts auferlegt, seine Tötung zu dulden, obwohl er für seine körperliche Beschaffenheit und die Belastungen, die der Mutter daraus erwachsen, nichts kann. Wofür der Ungeborene in diesen Fällen haften muss, ist seine bloße Existenz, sein faktisches So-Sein.
Organisationen behinderter Menschen sehen in der Eugenischen Indikation zu Recht eine Diskriminierung. Zu dieser Meinung sind im Laufe der Jahre auch Politiker quer
durch die Parteien sowie namhafte Experten gekommen…

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/PET/PET_00164/fname_253873.pdf


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