Petition an Europaparlament: Beendigung der Sanktionen gegen Russland (18. Februar 2018)

Pressemitteilung / Press Release in GERMAN language

Parlement européen / Europäisches Parlament
WIC

Allée du Printemps,
B.P. 1024,
F-67070 – Strasbourg Cedex
France,

Phone:+33(0)3 88 1 74001

Fax: 0033388174860

Parlement européen / Europäisches Parlament
Bât. Altiero Spinelli

60 rue Wiertz / Wiertzstraat 60
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Belgium,

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Parlement européen / Europäisches Parlament
Plateau du Kirchberg
B.P. 1601
L-2929 – Luxembourg
Luxembourg,

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Fax: 00352430024842

Neuhofen – Ludwigshafen am Rhein, 18. Februar 2018

Following Petition is written in German language.

Petition: Sofortige Aussetzung, Nichtdurchführung und Beendigung von Sanktionen gegen cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments!

Sehr geehrte Abgeordnete des Europäischen Parlaments!

Petent für die Petition:

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller,

Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Gründer von Regionalhilfe.de und ISMOT International Social And Medical Outreach Team

Schillerstr. 31

D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen

Rhein-Pfalz-Kreis

Rheinland-Pfalz

Deutschland

Tel. 0621 5867 8054

Tel. 030 57 700 592

Fax 06236 4890449

E-Mail: [email protected]

Internet: www.regionalhilfe.de

Europa / Europäische Union

Petition

Gegenstand meiner Petition:

Sofortige Aussetzung, Nichtdurchführung und Beendigung von Sanktionen gegen 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments mögen beschließen, wie folgt:

Sanktionen gegen cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation werden mit sofortiger Wirkung ausgesetzt, nicht mehr durchgeführt und beendet.

Die betreffenden innerstaatlichen und nationalen Gesetze, Regeln und Bestimmungen werden, bei Bedarf und soweit möglich, angepasst, geändert und aktualisiert.

Begründung:

Ich bin als Leiter, Redaktionsleitung, Mitarbeiter Gründer, Journalist,  Autor Schriftsteller (bislang 12 veröffentlichte Bücher) und multinationaler Aktivist für Frieden, soziale Gerechtigkeit, soziale Sicherheit seit 1986 an mehreren multinationalen Projekten für internationale Völkerverständigung engagiert und zudem auch seit 2016 registrierter Global Citizen in Schweden mit ausgestellter Urkunde. Ich habe seit 1984 Freunde in den U.S.A. und Russland und ich mache mir große Sorgen um meine Freunde und Menschen in den U.S.A. und in Russland. Meine Freunde in den U.S.A. und in Russland liebe ich ebenso wie weitere Freunde. Mir wurde bekannt, dass sich viele meiner Freunde in Russland, unverschuldet in Not befinden und diese möglicherweise durch Sanktionen / Strafmassnahmen weiter schwer geschädigt werden, obgleich diese unschuldig sind und nicht verantwortlich für politische Entscheidungs-Prozesse sein können und nicht dafür in die Verantwortung genommen werden sollten und können.

Mich haben mehrere Freunde glaubhaft dazu informiert, dass das Existenzminimum von Menschen in Russland und in der Russischen Förderation weit unter dem Existenzminimum von Menschen in Deutschland und in Europa im Vergleich liegt.

Durch die Sanktionen werden unschuldige Menschen, bis zu cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation gestraft und bestraft, obgleich zunächst einmal auf der Grundlage nationaler und internationaler Rechte und Gesetze die UNSCHULDSVERMUTUNG gelten muss und angewendet werden muss.

Die Sippenhaftung und Kollektiv-Haftung insbesondere, mutmaßlicher bis zu 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation ist gesetzlich verboten.

Viele Menschen, die genaue Anzahl der Menschen ist mir nicht bekannt, bis zu cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation leben am Rande oder gar unter dem Existenzminimum wie es in Deutschland oder auch in Europa bekannt ist. Mit Sanktionen werden diese Menschen in ihren elementarsten Rechten, Grundrechten und Menschenrechte verletzt, beraubt, wissentlich und mit Vorsatz in Gefahren gebracht, die so nicht gesetzlich sind und mit dem Gewissen, mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und mit weiteren internationalen Gesetzen, Regeln und Bestimmungen und aus Gründen der Humanität nicht zu vereinbaren sind.

Wenn die deutsche Bundesregierung, , die Regierung der U.S.A., andere Regierungen oder auch andere wirtschaftliche, ideologische Interessensgruppen mit der Regierung von Russland / Russischen Förderation Probleme haben sollten, dann gibt es immer die Möglichkeit, dass Diplomaten, Politiker, Mediatoren arbeiten und wirken für Verständigung, Dialog und Frieden. Zudem gibt es die Möglichkeit mit der Regierung von Russland und der Russischen Förderation neue Verträge für Zusammenarbeit, Frieden und Verständigung zu erarbeiten. Dies ist ohne Sanktionen im Sinne von Strafmaßnahmen, insbesondere gegen bis zu cirka 140 Millionen unschuldige Menschen und Bürger von Russland und der Russischen Förderation möglich.

Eine Bestrafung unschuldiger und nicht beteiligter Menschen, bis zu cirka 140 Millionen Menschen ist auf der Grundlage nationaler und internationaler Gesetze nicht zulässig und entspricht nicht den gültigen Gesetzen, auch nicht der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und auch nicht der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Eine Bestrafung unschuldiger und nicht beteiligter Menschen ist mit dem Gewissen und aus Gründen der Humanität nicht zu verantworten und abzulehnen.

Mit einem Blick auf die Zukunft und auf Frieden orientiert, sehe ich keine andere Möglichkeit, als die, dass die United States of America und Russland und deren Regierungen, möglicherweise auch weitere Regierungen, Gespräche für Frieden, Dialog, Verständigung, Heilung und Gerechtigkeit führen und neue Verträge für Frieden, Dialog, Verständigung, Heilung und Gerechtigkeit erarbeiten.

Deutschland steht tief in der Schuld von Russland durch die Schäden und Folgen des Zweiten Weltkriegs, in dessen Folge mehr als 20 Millionen Menschen aus Russland ermordet und getötet wurden. Deutschland sollte sich daher NICHT wieder an Angriffen, Sanktionen, Strafmaßnahmen oder sonstigen Aktionen beteiligen, die weitere Schäden für bis zu cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation auslösen oder verursachen könnten.

Für Deutschland gelten besondere und weitere Umstände und Verantwortung laut dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

Deutschland ist verpflichtet dem Frieden in Deutschland, in Europa und in der Welt zu dienen. So steht es im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:  – Zitat:

Präambel 

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Deutschland und die Bundesrepublik Deutschland haben die universell, gültige Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den United Nations (Vereinten Nationen) ratifiziert.

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind KEINE Sanktionen gegen junge, alte, kranke, unschuldige, behinderte und schwerbehinderte Menschen bei bestehen Notlagen und Notsituationen vorgesehen.

Deutschland / die Bundesrepublik Deutschland hat die CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION anerkannt und ratifiziert.

In der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION sind KEINE Sanktionen gegen junge, alte, kranke, behinderte und schwerbehinderte, unschuldige Menschen bei bestehenden Notlagen und Notsituationen vorgesehen.

Mit Sanktionen im Sinne von Strafmaßnahmen und Einschränkungen werden elementarste, garantierte Rechte, Grundrechte aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN Union bei Menschen in Russland und in der Russischen Förderation, die meist unverschuldet in schwere Notlagen und Notsituationen geraten sind, eingeschränkt, reduziert und gefährdet. Dies gilt es grundsätzlich zu vermeiden.

Mit der Durchführung von Sanktionen im Sinne von Strafmaßnahmen werden elementarste, garantierte Rechte, Grundrechte aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN Union bei Menschen in Russland und in der Russischen Förderation, die meist unverschuldet in schwere Notlagen und Notsituationen geraten sind, eingeschränkt, reduziert und gefährdet. Dies gilt es grundsätzlich zu vermeiden.

Damit die garantierten Rechte und Grundrechte auf den Grundlagen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄSCHEN UNION nicht reduziert, nicht eingeschränkt, nicht aufgehoben und nicht gefährdet werden, ist grundsätzlich auf Sanktionen gegen junge, arme, kranke, unschuldige, alte, behinderte Menschen in Russland und in der Russischen Förderation, die in Notlagen und Notsituationen geraten sind und die möglicherweise unterschiedlicher sozialer Hilfe bedürftig geworden sind, zu verzichten. Sanktionen und Strafmaßnahmen gegen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation in Notlagen und Notsituationen sind grundsätzlich NICHT durchzuführen.

Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)

  1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
  2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 5 (Verbot der Folter)

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert 1948 von den United Nations, (Vereinte Nationen), ratifziert von Deutschland / Bundesrepublik Deutschland.

Artikel 34

Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung

(1)  Die Union anerkennt und achtet das Recht auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit und zu den sozialen Diensten, die in Fällen wie Mutterschaft, Krankheit, Arbeitsunfall, Pflegebedürftigkeit oder im Alter sowie bei Verlust des Arbeitsplatzes Schutz gewährleisten, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

(2)  Jeder Mensch, der in der Union seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat und seinen Aufenthalt rechtmäßig wechselt, hat Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit und die sozialen Vergünstigungen nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

(3)  Um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen, anerkennt und achtet die Union das Recht auf eine soziale Unterstützung und eine Unterstützung für die Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

Artikel 20

Gleichheit vor dem Gesetz

Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.

Artikel 4

Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

Artikel 5

Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

(1)  Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

(2)  Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.

(3)  Menschenhandel ist verboten.

Artikel 24

Rechte des Kindes

(1)  Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.

(2)  Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

(3)  Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

Artikel 25

Rechte älterer Menschen

Die Union anerkennt und achtet das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

Artikel 26

Integration von Menschen mit Behinderung

Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.

Artikel 35

Gesundheitsschutz

Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten. Bei der Festlegung und Durchführung der Politik und Maßnahmen der Union in allen Bereichen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.

Artikel 53

Schutzniveau

Keine Bestimmung dieser Charta ist als eine Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich durch das Recht der Union und das Völkerrecht sowie durch die internationalen Übereinkünfte, bei denen die Union oder alle Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind, darunter insbesondere die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Artikel 54

Verbot des Missbrauchs der Rechte

Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist.

  • CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

Eingangsbestätigung

Ich bitte höflichst den Eingang meiner Petition zu bestätigen und mich über die Entscheidungs-Findung der Mitglieder des Europäischen Parlaments zu informieren.

Vorab dankend.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Gründer von Regionalhilfe.de

Petition, Europaparlament, Beendigung der Sanktionen gegen Russland als PDF:

EUParlament_Petition_Sanktionen_Russland20181c

Petition, Europaprlament vom 18. Februar 2018, Beendigung der Sanktionen gegen Russland, Link zur PDF:

https://humanrightsreporters.files.wordpress.com/2018/02/euparlament_petition_sanktionen_russland20181c.pdf

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