Peter Dobcaks Botschaft: „Keine Panik vor neuen Regelungen!“

Wien (Culinarius) – Barrierefreiheit, Registrierkassenpflicht, Schanigarten Regelung – diese Themen bewegen die Wiener Gastronomieszene zurzeit enorm. Deshalb haben wir mit dem Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer, Peter Dobcak, über die neuen Gesetze und deren Folgen gesprochen. Außerdem erzählt er von seinem neuen Food Truck und bürokratischen Hürden.

Barrierefreiheit
Seit dem 1. Jänner diesen Jahres existiert das Gesetz zur Barrierefreiheit, welches unter anderem verlangt, dass jedes öffentliche Gebäude und sonstige Anlagen für Personen mit Behinderung barrierefrei zugänglich sein müssen.

Gastronews Wien:Wie wirkt sich dieses Gesetz bisher auf die Gastronomie aus?“

Peter Dobcak: „Generell halten wir unsere Mitglieder dazu an, sich mobile Rampen und Speisekarten für Blinde anzuschaffen. Außerdem sollten die Mitarbeiter in diese Richtung geschult werden. Eine Kontrolle gibt es zwar nicht, aber es kann durchaus zu Anzeigen von Menschen mit Behinderung kommen, die sich diskriminiert fühlen. Dann wird ein Gespräch gesucht, um Schlichtung zu finden.“

Dobcaks Botschaft: Keine Panik!
„Aber wenn ein Betrieb beispielsweise über eine Wendeltreppe zu den Toiletten verfügt und diese aus finanziellen Gründen oder wegen Denkmalschutz nicht zu einem Lift umgebaut werden kann, dann ist das eben so, da kann man nichts machen. Deshalb lautet meine Message: Bitte keine Panik, nicht alles muss sofort umgebaut werden, sondern step by step. Wobei sich die Gastronomiebetriebe, die neu ins Business einsteigen, definitiv auf Barrierefreiheit, Rauchverbot und Co. einstellen sollten.“

Registrierkassenpflicht
Die Registrierkassenpflicht wird von vielen Gastronomen verachtet und gefürchtet, dabei soll sie zur Dokumentation einzelner Bareinnahmen dienen und somit Steuerhinterziehungen reduzieren. Eine Registrierkasse ist für jedes Unternehmen verbindlich, das einen Nettojahresumsatz von 15.000 Euro erzielt, sofern die Barumsätze 7.500 Euro netto überschreiten. Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass das Überschreiten gewisser Umsatzgrenzen im Jahr 2015 keine Rolle spielen darf. Das Gesetz tritt folglich ab 1. Mai 2016 in Kraft, denn die Registrierkassenpflicht beginnt ab dem erstmaligen Überschreiten der Umsatzgrenzen mit Beginn des viertfolgenden Monats.

„Herr Dobcak, was wird sich ab Mai in der Lokalszene Wiens mit der Registrierkassenpflicht verändern?“

Dobcak: „Es wird zu einer Marktbereinigung kommen. Diese wird vorwiegend die heimischen Lokale mit Wiener Küche betreffen, weniger die ethnischen Restaurants. Die Gastronomieszene wird also deutlich schrumpfen, was aber nicht ausschließlich ausgelöst wird durch die Registrierkassenpflicht, sondern auch durch die Barrierefreiheit, Rauchverbot, etc. Die Betriebe, die schon sehr lange existieren, haben es besonders schwer, denn entweder stehen die Besitzer kurz vor der Pension und können bzw. wollen sich die neue Registrierkasse nicht leisten oder sie kommen mit der technischen Herausforderung nicht klar. Deshalb werden diese wahrscheinlich schließen müssen.“

„Wie stellt sich Ihr Lokal ‚La Boule’ auf diese Gesetzesänderungen ein?“

Dobcak: „La Boule hatte schon immer eine Registrierkasse. Aber dieses Lokal habe ich bereits abgegeben. Mittlerweile betreibe ich einen Food-Truck, was super interessant ist. Es ist wirklich spannend in dieser aufblühenden Branche mitzumachen. Leider stoßen wir da regelmäßig auf bürokratische Hürden, denn der Food Truck braucht für jeden Standort eine neue Berechtigung.“

„Welche Speisen verkaufen Sie mit Ihrem Food Truck?“

Dobcak: „Das kommt drauf an, mein Angebot variiert von Veranstaltung zu Veranstaltung. Ich stand zum Beispiel schon beim Wiener Eistraum am Rathausplatz oder an Unis.“

„Welchen Vorteil bringen Ihrer Meinung nach Food Trucks?“

Dobcak: „Flexibilität, die in Wien wegen der Bürokratie leider noch nicht zum Tragen kommt. Das wird sich voraussichtlich auch nicht so schnell ändern, aber wir arbeiten dran.“

Schanigarten Regelung
Bisher mussten die Gastgärten im Freien über die Wintermonate hinweg geschlossen werden – zur Missgunst der Gastronomen, denn diese wollen ihre Gäste auch an warmen Wintertagen in der Sonne bewirten können. Aus diesem Grund wurden letzte Woche Vorschläge der Stadt Wien formuliert, die eine flexiblere Lösung anstreben. Vier Varianten liegen nun vor, über die von BezirksvorsteherInnen, Wirtschaftskammer, Tourismusverband und VertreterInnnen anderer Organisationen entschieden werden muss.

Herr Dobcak, welche Variante halten Sie für wahrscheinlich und welche befürworten Sie?“

Dobcak: „Momentan laufen Online-Umfragen, die bisher die totale Flexibilisierung für das ganze Jahr favorisieren. Auch meiner Meinung nach sollte es ganzjährige Öffnungszeiten geben, wobei aber Platz für Fußgänger gelassen werden muss. Außerdem müssen wir da noch mit den Bezirken reden bezüglich Anrainerbeschwerden und Gebühren für die Heizschwammerln. Diese neue Gesetzesregelung war jedenfalls schon lange notwendig. Ich bin wirklich sehr froh und dankbar für die Vorschläge der Stadt Wien.“

Fotocredit: APA OTS


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