Peter Dobcak: Auszug aus dem „Strafregister“

Wien (Culinarius/Peter Dobcak) – Auf verschiedensten Wegen, meisterlich kreativ, ist es dem Gesetzgeber in den letzten Jahren gelungen der Wirtschaft eine Belastung nach der Anderen umzuhängen. Besonders die Gastronomie war dabei als Zielgruppe besonders beliebt.

Dabei geht es nicht nur um neue Steuern. Die Vielfalt der Abgaben überrascht mich immer wieder. Sei es die U-Bahn Steuer, die Luftsteuer, die Auflösungsabgabe und vieles mehr.

Was allerdings in den letzten Jahren besonders zugenommen hat sind die meist sofort ausgesprochenen Strafen. War es noch vor wenigen Jahren üblich, bei von der Behörde entdeckten Mängel, eine Frist zur Behebung des Mangels einzuräumen wird heute sofort gnadenlos angezeigt und gestraft. Die Strafen erreichen dabei eine Höhe die im Vergleich zum Delikt völlig unverhältnismäßig sind. Es ist für mich in Ordnung, wenn Wiederholungstäter, besonders im Bereich Schwarzarbeit, ordentlich bestraft werden. Es ist aber nicht okay für fehlende Befunde oder Nichtraucherkleber gleich mit € 250,- bis € 1000,— oder noch mehr bestraft zu werden.

Was meiner Meinung nach gar nicht geht, ist die Mehrfachbestrafung bei einem Fehler in der Lohnverrechnung. Passiert ein Fehler im EDV-System, der dann natürlich in jeder Lohnabrechnung vorkommt, wird jede einzelne fehlerhafte Abrechnung als eigenes Delikt bewertet und gestraft. Hat ein Betrieb 10 Mitarbeiter kommt die Strafe gleich 10 Mal. Da sind einige tausend Euro rasch zusammen. Wir sind bereits dran eine Änderung zu erreichen!

Noch so ein Beispiel gefällig? Sie haben mit Ihrem Geschäftspartner gemeinsam eine Firma, zum Beispiel in Form einer Offenen Gesellschaft. Ein Merkmal einer OG ist die Solidarhaftung. Jeder Gesellschafter haftet für die ganze Schuld. Gläubiger können sich so direkt an den Gesellschafter wenden ohne vorher die Gesellschaft klagen zu müssen. Doch Achtung: Die Behörde nutzt diese Rechtslage in perfider Weise zur Sanierung des Budgets. Sagen wir, Sie bekommen eine Strafe vom Marktamt wegen eines Hygienemangels über € 500,—. Diese Strafe wird einmal für die Gesellschaft an sich ausgesprochen UND dazu wird jeder einzelne Gesellschafter nochmals in derselben Höhe bestraft. Somit kassiert der Staat für ein und dasselbe Delikt 3 Mal!!! Das gehört meiner Meinung nach sofort geändert!

Korrespondenz der Woche:

Hallo Peter,

wir wollten vor zwei Wochen um Verlängerung unserer Schanigartenbewilligung für die nächsten Jahre ansuchen, das kam nun zurück (siehe Unten).

Können wir uns dagegen wehren? Schließlich wurde es ja schon bewilligt und wegen so einem Vogel den ganzen Schanigarten nun neu zu bauen, das darf ja wohl nicht sein. Unser Schanigarten ist für uns umsatztechnisch sehr wichtig, da wir drinnen ja kaum Sitzplätze haben.

Hast du Rat? Danke und lG

Das Schreiben der Behörde an die beiden Unternehmer (auszugsweise):

Sehr geehrter Herr R., sehr geehrter Herr B.
betreffend Ihren Schanigarten gab es seitens eines Bürgers des Bezirks eine Beschwerde hinsichtlich der Größe. Er wies darauf hin, dass der Schanigarten weit über die Lokalfront hinausginge. Der Schanigarten wurde im Jahr 2014 tatsächlich in dieser Größe bewilligt. Da Schanigärten jedoch als Vorgärten im Sinne der BauO anzusehen sind, ist eine Bewilligung nur noch direkt vor der Lokalfront möglich. Bis 04.09.2016 bleibt Ihre Bewilligung jedenfalls aufrecht.

Soviel zur Rechtssicherheit in unserem Land!

Vielen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen, die trotz Allem voller Liebe zur Gastronomie jeden Tag ihren Betrieb führen.

Euer

Peter Dobcak


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