Die Weiterbildung zum Personalfachkaufmann oder zur Personalfachkauffrau wendet sich an Angestellte aus allen Wirtschaftsbereichen, die im Personalbereich aktiv sind und dort Fach- und Führungsaufgaben übernehmen wollen. Personalfachkaufleute managen alle Bereiche in der Personalabteilung und übernehmen die qualifizierten Sachbearbeitungsaufgaben und entlasten damit ihre Vorgesetzten.
Die Aufgaben als Personalfachkaufmann im Detail
- Organisation und Durchführung der Personalarbeit
- Übernahme von Leitungs- und Führungsaufgaben
- Mitwirkung im Bereich der Personalentwicklung, der Aus- und Weiterbildung
- Einbindung vom Personalbereich in das Unternehmen
- Gestaltung des personalwirtschaftlichen Dienstleistungsangebotes
- Verantwortung im Personalbüro für Gehaltsabrechnungen und Personalcontrolling
- Planung und Durchführung von Projekten
- Führen von Fachgesprächen und Beratung von Mitarbeitern
- Kostenverantwortung - Rechtliche Bestimmungen der Personalarbeit beachten
- Anwendung des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts
- Kenntnis der Rechtswege, Abschätzung vom Prozessrisiko
- Umsetzung der Einkommens- und Vergütungssysteme
- Anwendung Sozialversicherungsrecht
- Gestaltung der betrieblichen Sozialleistungen
- Beschaffung von neuem Personal - Personalsteuerung
- Beurteilung von Mitarbeitern, Potenziale erkennen und fördern
- Konzepterstellung für Weiterentwicklungsprogramme der Mitarbeiter
- Erarbeitung und Umsetzung von Förderprogrammen
- Qualitätsmanagement in der Personalentwicklung
- Beratung von Führungskräften hinsichtlich Führungsmodellen und Führungsinstrumenten
- Gestaltung der betrieblichen Arbeitsformen - Personalplanung
- Berücksichtigung der Konjunktur- und Beschäftigungspolitik in der Personalplanung und im Personalmarketing
- Aus der strategischen Unternehmensplanung die personalwirtschaftlichen Ziele ableiten
- Planung des Personalbedarfs und der Entwicklungsplanung
- Personalcontrolling - Sachbearbeitung
- Personalverwaltung wie zum Beispiel Gehaltszahlungen abwickeln
- Führen von Personal- und Einstellungsgesprächen
- Abwicklung der Korrespondenz mit Sozialversicherungsträgern, etc.
- Anfertigen und auswerten von Protokollen
- Beachtung von Terminen und Fristen, Regelung Besucherverkehr
Zulassungsvoraussetzungen
für die Weiterbildung zum Personalfachkaufmann
Um im Anschluss an die Weiterbildung zum Personalfachkaufmann zur Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zugelassen zu werden sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf der Personaldienstleistungswirtschaft mit anschließender Berufspraxis von mindestens einem Jahr
- oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem kaufmännischen oder verwaltenden Beruf mit anschließender Berufspraxis von mindestens zwei Jahren
- oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Beruf mit anschließender Berufspraxis von mindestens drei Jahren
- oder eine Berufspraxis von mindestens fünf Jahren
Die Berufspraxis muss hierbei immer Bezug zur Personalwirtschaft haben.
Inhalte der Weiterbildung zum Personalfachkaufmann
- Arbeitsmethodik
- Mitarbeiterorganisation
- Arbeitsrecht
- Mitarbeiterführung
- Personalplanung
- Personalentwicklung
Dauer und Kosten
Die Weiterbildung zum Personalfachkaufmann kann in Voll- und Teilzeit, sowie im Präsenzstudium oder als Fernstudium erfolgen. Je nach Form der Weiterbildung erstreckt sie sich zwischen 3 und 24 Monaten. Die Kosten für die Weiterbildung erfragen Sie bitte direkt bei den jeweiligen Anbietern. Eine Förderung über das Meister-Bafög ist möglich. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Anbieter
Eine Übersicht der möglichen Weiterbildungsanbieter finden Sie hier, wobei diese Übersicht keinesfalls abschließend ist:
- Wirtschafts- und Sozialakademie in Bremen
- in einigen Bildungszentren der Industrie- und Handelskammern
- Euro Education in Chemnitz
- Institut für Lernsysteme
Fachwirt A-Z