Per Gesetz: Das Girokonto für Jedermann kommt!

Fangen wir diesen Artikel mal so an: So ab und an bekommen die Verantwortlichen der von uns gewählten Bundesregierung doch noch etwas Sinnvolles auf die Reihe – und zwar in dem das Gesetz, welches das sogenannte Girokonto für Jedermann für Finanzinstitute zu einem verpflichtenden Angebot macht! Klingt als eine harte Aussage – zugegeben, ist es auch, aber durchaus berechtigt! Denn das seit ewig langer Zeit diskutierte und seit Jahren von fast jedem Verbraucherschutzverband in Deutschland geforderte Girokonto für Jedermann und dem dahinter stehenden Gesetzentwurf soll nach internen Informationen aus Regierungskreisen nun endlich im Juni 2016 in Kraft treten. Es wurde auch Zeit, nachdem die Freiwillige Selbsterklärung der Banken vor einigen Jahren, jedem Bürger die Chance auf ein Guthabenkonto ein Schuss in den Ofen war.

Doch was bedeutet dieser Gesetzesentwurf zum „Konto für Jedermann“ nun eigentlich? Im Grunde bedeutet es nichts anderes als das nun per Gesetz ein jeder in der Bundesrepublik lebender Mensch im geschäftsfähigen Alter bei einer Bank seiner Wahl ein Girokonto auf Guthabenbasis eröffnen kann und dabei keinerlei Ablehnung seitens der Bank erfahren DARF! Dies bedeutet, dass Menschen mit extrem negativer SCHUFA, Obdachlosen als auch Asylsuchenden endlich der Zugang zu einem sogenannten Basiskonto ermöglicht wird. Dass dies durchaus notwendig ist, zeigt die Anzahl derer, die in der BRD ohne Girokonto ihr Dasein fristen müssen – immerhin knapp 670.000 Menschen!

Girokonto für Jedermann

Spätestens ab Mitte nächsten Jahres müssen Banken zufolge diesen 670.000 Menschen ein Bankkonto auf Guthabenbasis ohne Wenn und Aber anbieten und diesen Menschen damit unter finanziellen Aspekten wieder die Teilnahme an einem halbwegs normalen Leben ermöglichen. Der Gesetzentwurf für das „Konto für Jedermann“ soll nun am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden und spätestens zum 1. Juni 2016 in Kraft treten.

Girokonto auch für Obdachlose und Asylsuchende

Der zur Verabschiedung anstehende Gesetzesentwurf beinhaltet zudem, dass auch „Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende sowie Personen ohne Aufenthaltstitel, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können“ ein Anrecht auf ein Girokonto auf Guthabenbasis haben. Doch nicht nur für diese Menschen dürfte das Gesetz eine echte Erleichterung darstellen, sondern auch für diejenigen Personen der Gesellschaft, welche aus welchen Gründen auch immer negative Einträge bei der SCHUFA und anderen Wirtschaftsauskunfteien haben und somit aus Sicht der meisten Banken in Deutschland in die Kategorie „unerwünschtes“ Klientel fallen. Diese Menschen waren bis dato genötigt, sich nach den sogenannten SCHUFA-freie Girokonten umzuschauen und dafür teilweise auch immense Gebühren bezahlen zu müssen, was man sich aber dann auch erstmal leisten können muss.

Zugegeben – der Gesetzesentwurf gibt den Banken keinerlei Vorgaben dahingehend, welche maximalen Gebühren die Bank für die Einrichtung und das Führen eines Guthabenkontos in Zukunft wird erheben dürfen. Insofern ist der Kostenfaktor natürlich noch offen und dementsprechend die Mitte des nächsten Jahres abzuwarten. Persönlich erwarte ich, dass ähnlich wie der Einrichtung der sogenannten P-Konten als auch bei den diversen schufa-freien Angeboten für ein Girokonto die Gebühren teilweise doch gewaltig sein werden im Vergleich zum herkömmlichen Girokonto!

Unser Fazit

Dennoch: Der Schritt der Bundesregierung den rund 670.000 Bürgern ohne Girokonto per Gesetzesentwurf und folglicher gesetzlicher Regelung den Zugang zum „normalen“ Geldverkehr zu ermöglichen, ist begrüßenswert und im Grunde auch seit Jahren überfällig!

Bis dahin empfehlen wir die folgenden Girokonten >>

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