Pegasus-Bußgelder können angefochten werden

Von Mallorca-Services.de @maiorica

Am 5. Juni 2018 erwischte ein Pegasus-Hubschrauber der Generaldirektion Verkehr (DGT) ein Fahrzeug, das mit 138 Stundenkilometern auf der Straße M-607 in Madrid unterwegs war, als die Höchstgeschwindigkeit 100 Stundenkilometer betrug.

Dieses rücksichtslose Verhalten kostete den Fahrer eine Geldstrafe von 300 Euro und den Entzug von zwei Punkten des Führerscheins.


Das Verwaltungsgericht Nr. 5 von Madrid hat die Sanktion jedoch aufgehoben, da die Kabine, in der sich das Radar des Hubschraubers befand, nicht überprüft wurde. So wurde ein vor einem Jahr von Pyramid Consulting, dem spezialisierten Rechtsberater für Bußgelder, der den Fahrer vertritt, eingeleitetes Verfahren eingestellt.

Gemäß der Verordnung ITC/3123/2010 vom 26. November müssen sich absolut alle Kinometer und Boxen, in denen sie sich befinden, alle sechs Jahre einer regelmäßigen Überprüfung unterziehen. Außerdem müssen sie nach jeder Reparatur oder Änderung bestimmte Kontrollen bestehen. Wenn sie diese Kontrollen nicht bestehen, wird ihre Verwendung verboten, und daher sind die verhängten Sanktionen nicht gültig.

Wie der Satz in diesem Fall besagt: “Da es keine solche obligatorische Überprüfung der Kabine gibt, da dafür keine Bescheinigung vorgelegt wurde, muss dieser Grund berücksichtigt werden, wodurch die Sanktion gegen die Beschwerdeführerin aufgehoben wird”.

Darüber hinaus hat die Strafe gegen die Verwaltung, die in diesem Fall dem Provinzialverkehrsamt Madrid entspricht, die Zahlung von Verfahrenskosten bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro verhängt.

Es ist wichtig zu wissen, dass die DGT zwar dreizehn Pegasus-Hubschrauber hat, aber nur zehn von ihnen die MX15-Kameras des kanadischen Herstellers L3 Wescam besitzen, die mit dem Pegasus-Überwachungssystem kompatibel sind.

Darüber hinaus überwachen diese gefürchteten Hubschrauber nicht das gesamte Staatsgebiet. Es gibt Bereiche, in denen sie nicht tätig sind (Kanarische Inseln und Balearen) und Bereiche, in denen sie nicht tätig sind, weil sie keine Kompetenzen haben: Baskenland und Katalonien.

Darüber hinaus ist ihre Reichweite trotz der Möglichkeit, mit mehr als 250 Kilometern pro Stunde zu fliegen, auf 700 Kilometer begrenzt; sie können nachts nicht fliegen, da sie keine Infrarot-Sichtsysteme haben; sie nehmen keine Geschwindigkeiten von weniger als 80 km/h auf; und sie müssen weniger als einen Kilometer von dem Auto entfernt sein, das sie zu gut brauchen, damit die Aufzeichnung zuverlässig ist.

Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte und unter Beachtung der Verkehrssicherheitsregeln werden Sie es vermeiden, von Pegasus eine Geldstrafe zu erhalten.

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