Paukenschlag: LAG Hessen stoppt Pilotenstreik.

“Den Hesse, den kannst Du vergesse”, gilt wohl nicht Hessischen Landesarbeitsgericht. Überraschenderweise hat heute das LAG den Pilotenstreik bei der Lufthansa gestoppt und damit den Eilantrag der Lufthansa stattgegegeben. Die erste Instanz, dass Arbeitsgericht Frankfurt hatte gestern noch für die Pilotenvereinigung Cockpit (VC) entschieden und hielt den Streit für zulässig.

Das Landesarbeitsgericht geht davon aus, dass es Cockpit darum geht in erster Linie mehr Mitsprache beim “Low -Cost-Konzept” /(“Wings”); hier geht es um die Auslagerung von Piloten-Arbeitsplätzen ins Ausland, zu bekommen. Dies ist aber kein tariflich regelbares Ziel der Gewerkschaft und deshalb sei der Streit rechtswidrig.

In der Pressemitteilung des LAG Hessen (8/2015) / Lufthansastreik steht dazu:

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat in dem Eilverfahren der Lufthansa AG und der Lufthansa Cargo AG das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 08. September 2015 abgeändert. Der Streik der Piloten am 09. September 2015 wurde in zweiter Instanz untersagt.

Die Lufthansa AG und die Lufthansa Cargo AG wollten den Streik auf verschiedenen Flugzeugtypen in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung verbieten oder zumindest beschränken lassen. Die Vereinigung Cockpit e.V. verfolge nicht in erster Linie den Abschluss eines neuen Tarifvertrags zur Übergangsversorgung des Cockpitpersonals. Der Arbeitskampf richte sich auch gegen das so genannte Wings-Konzept des Lufthansakonzerns.
Die 9. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts unter dem Vorsitz des Richters Dr. Michael Horcher ist dieser Argumentation gefolgt. Es sei in diesem Einzelfall aufgrund einer Vielzahl von Umständen davon auszugehen, dass über das formelle Streikziel hinaus auch um Mitbestimmung bei dem Wings-Konzept gestreikt werde. Dies sei kein tariflich regelbares Ziel der Gewerkschaft. Damit sei der Streik rechtswidrig.

Gegen diese Entscheidung des LAG zur Untersagung des laufenden Streiks kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Das Bundesarbeitsgericht kann in Eilverfahren nicht angerufen werden.

Rechtsanwalt Andreas Martin



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