Partyboote werden reglementiert

Seit dem gestrigen Sonntag (21.08.2016) ist ein überarbeitetes Umwelt- und Landschaftsentwicklungsgesetz in Kraft, welches unter anderem die so genannten „Partyboote“ stark reglementiert.

Unter anderem sieht das Gesetz vor dass die Partyboote keine Naturschutzgebiete mehr befahren dürfen und ihren Lautstärkepegel in unmittelbarer Nähe zu den erheblich senken müssen. Diese Regelung gilt für gut 50% der Küstengebiete Mallorcas, inbesondere für besonders geschützte Bereiche wie Sa Dragonera oder Cala Mondragó.

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