Paris, Frankreich: Kassationsgericht hebt ein Urteil gegen Kopftuch auf!

Genauer gesagt, gab es Fatima Afif Recht, die wegen ihres Kopftuchs 2008 ihren Job verloren hatte und hob ein gegenteiliges Urteil eines untergeordneten Gerichtes auf.

Fatima Afif arbeitete in einem Kindergarten. Nun sind im streng säkulären Frankreich zwar tatsächlich religiöse Symbole jeder Art in öffentlichen Schulen und Kindergärten verboten. Frau Afif arbeitete aber in der privaten Kindergrippe „Baby Wolf“ in Chanteloup-les-Vignes, eine Gemeinde mit 9626 Einwohnern in der Region Île-de-France im Département Yvelines, nordwestlich von Paris. Als sie mit Kopftuch aus dem Mutterschaftsurlaub zurückkehrte, warnte sie ihr Arbeitgeber das Kopftuch abzulegen, sonst würde ihr gekündigt. Sie weigerte sich und wurde prompt gefeuert.

Das Kassationsgericht stellte nun ihr privates Recht, ihre religiöse Überzeugung auszudrücken, über die privaten Wünsche des Arbeitgebers, genau diese zu unterdrücken.

Afifs Anwalt (mit dem urfranzösischen Namen Canan Özenici) sieht dies Urteil als bindend für alle privaten Arbeitgeber, also z.B. auch im Schalterbereich mit Kundenkontakt bei Banken.

Frankreichs Innenminister Manuel Valls bedauert hingegen das Urteil und will sogleich einen Gesetzesentwurf einbringen, denn „es stelle das Prinzip der säkularen Erziehung in Frage!“

Nach seiner Vorstellung soll das neue Gesetz alle religiösen Symbole überall dort verbieten, wo Kinder präsent sein könnten (also auch in der Kirche?).

 



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