OVG bestätigt Kabelbelegungsentscheidung der NLM

Von Tobaro
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die im September 2012 von der Versammlung der NLM getroffene Rangfolge für die Belegung im analogen niedersächsischen TV-Kabelnetz bestätigt. Das OVG wies mit Beschluss vom 10. Mai 2013 eine Beschwerde des Teleshopping-Senders 1-2-3.tv gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom Februar 2013 zurück. Das Verwaltungsgericht Hannover ist nach Ansicht des OVG zu Recht davon ausgegangen, dass sich die Entscheidung der Versammlung der NLM, das Teleshoppingprogramm „1-2-3.tv“ entsprechend der von ihr festgelegten Rangfolge nicht mehr im analogen niedersächsischen Kabelnetz weiter zu verbreiten, im Hauptsacheverfahren als rechtmäßig erweisen dürfte. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren ist unanfechtbar. Mit diesem Beschluss können die bereits vollzogenen Veränderungen im analogen Kabelnetz in Niedersachsen bestehen bleiben. www.nlm.depowered by TOBARO MEDIA SERVICE