Montagnachmittag und alle wollen österreichischen Sekt!
Dieses erfreuliche Bild vermittelte der große Besucheransturm auf der diesjährigen Sektgala. Besonderes Objekt der Begierde der rund 1.500 Besucher war Sekt g.U. Große Reserve - die höchste Stufe der österreichischen Qualitätspyramide, welche erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Den optischen Hinweis für Sekt g.U. bietet die rot-weiß-rote Banderole als Garantie für „geschützten Ursprung und geprüfte Qualität".
Mehr als 30 namhafte Sektproduzenten kamen angereist, um bei der Sektgala in der Österreichischen Nationalbibliothek ihre besten prickelnden Schätze zu präsentieren. Mit Sekt g.U. Große Reserve sind die österreichischen Sekthersteller nun bereit, den internationalen Schaumwein-Größen wie Champagner, Franciacorta oder Cava auch in der qualitativen Top-Liga auf Augenhöhe zu begegnen. Entsprechend streng sind die Vorgaben. So dürfen beispielsweise die Trauben ausschließlich aus einer Gemeinde kommen, müssen durch Handlese geerntet werden und mit 50 Prozent Saftausbeute ist nur das Herzstück einer schonenden Pressung für die weitere Verarbeitung zugelassen. Außerdem ist die Dosage auf maximal zwölf Gramm pro Liter (brut sowie extra brut/brut nature) festgelegt, erlaubt hingegen ist eine Lagenbezeichnung.
Was bedeutet „Klassik" und „Reserve"?
Und was kann man sich unter den beiden weiteren Kategorien der österreichischen Qualitätspyramide für Sekt vorstellen? Die Basiskategorie ‒Sekt g.U. Klassik ‒garantiert vor allem die österreichische Herkunft der Trauben und Grundweine aus einem geschützten Ursprungsgebiet, eine Mindestlagerzeit des Sekts auf der Hefe von neun Monaten sowie die staatlich geprüfte Qualität. Ab der zweiten Stufe - Sekt g.U. Reserve - sind ausschließlich Sekte zugelassen, die nach der traditionellen Methode (Flaschengärung) hergestellt wurden. Die Trauben und Grundweine müssen hier aus einem generischen Weinbaugebiet (Bundesland) stammen und von Hand gelesen werden. Zudem ist eine Reifezeit auf der Hefe von mindestens 18 Monaten vorgeschrieben und für den Verkauf sind sie 24 Monaten nach der Ernte zugelassen.
(Foto: Bernhard Schramm)