“Wir, der ORF, haben es jetzt höchstgerichtlich bestätigt, dass wir mit unseren Zuseherinnen und Zusehern und Leserinnen und Lesern wieder über Facebook kommunizieren können. Das freut uns sehr. Der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner … Aufhebung des De-facto-’Facebook-Verbots’ für die ORF-Medien eine richtungsweisende und für die multimediale Weiterentwicklung der ORF-Programme wichtige Entscheidung im Sinne des Publikums getroffen! Diese unakzeptable Einschränkung des ORF, mit seinem Publikum zu kommunizieren, wurde dadurch aus der Welt geschafft”, begrüßt ORF-Generaldirektor Dr. Alexander Wrabetz das vom österreichischen Verfassungsgerichtshof bekanntgegebene Erkenntnis.
Dem Österreichischen Rundfunk war von der Regulierungsbehörde mittels Bescheid im Jahr 2012 die Nutzung sozialer Netzwerke untersagt worden. Das sogenannte “Facebook-Verbot” wurde in der öffentlichen Diskussion auch vielfach kritisiert. Gegen diesen Bescheid hatte der ORF zur Wahrung der Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingelegt, der das Verbot von Kooperationen mit sozialen Netzwerken und in weiterer Folge den entsprechenden Bescheid der Regulierungsbehörde im Juli 2013 aufhob. Im September 2013 untersagte die Regulierungsbehörde allerdings erneut die Präsenz in sozialen Netzwerken. Diesmal, weil der ORF damit angeblich gegen das gesetzliche Verbot ständiger Foren verstoße. Diesen Bescheid hat der ORF daher neuerlich beim VfGH bekämpft. Mit dem heute zugestellten Erkenntnis wurde klargestellt, dass das im ORF-Gesetz formulierte “Foren-Verbot” nicht die Nutzung von sozialen Netzwerken durch den ORF verhindert und der entsprechende BKS-Bescheid nun erneut aufgehoben, da die Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit unverhältnismäßig beeinträchtigt wurde.
“Es freut mich, dass der VfGH unseren Argumenten gefolgt ist. Für den ORF ist es wichtig, dass nun in dieser zentralen Zukunftsfrage Klarheit geschaffen wurde”, betont der ORF-Generaldirektor. www.orf.at