Österreich: Justiz-Skandal ersten Ranges - Angeklagter wird trotz fehlender Beweise zu 9 Jahren Haft verurteilt

Erstellt am 14. Januar 2013 von Lux
Es ist bezeichnend für unsere Tage, dass die Errungenschaften, die von unseren Vorderen in blutigen Schlachten und unter vielen Entbehrungen errungen wurden, mehr und mehr zu Gunsten einer asozialen Moloch-Elite geopfert werden.
Dabei geht es keineswegs nur um sozial-ökonomische Errungenschaften wie die 5 Tage-Arbeitswoche, die 40 Stunden-Woche, überhaupt geregelte Arbeitszeiten, Weihnachts- und Urlaubsgeld oder den Schutz vor Hungerlöhnen, sondern auch um Errungenschaften in anderen Bereichen.
So auch in Sachen bürgerlicher Rechte.
Das Recht seine Meinung zu äußern, das Recht auf Informationsfreiheit, das Recht auf Gewissensfreiheit - all diese Rechte werden mehr und mehr im Sinne eines sich zunehmend totalitär gestaltenden Geistes eingestampft und abgeschafft.
Ob Tatsachen als erwiesen festzustellen sind, hat das Gericht auf Grund der Beweise nach freier Überzeugung zu entscheiden; im Zweifel stets zu Gunsten des Angeklagten oder sonst in seinen Rechten Betroffenen.
§ 14 STPO, Österreich
Das Rechtswesen verändert sich merklich. Im Zweifel für den Angeklagten galt auch in Österreich als Grundsatz für die Richterei. Die Betonung liegt auf galt. Gleich mehr dazu.
Bezeichnend für unsere Zeit ist es aber auch, dass man sich wie zu Zeiten der katholischen Inquisition ständig am entschuldigen ist, bevor man das anspricht, was man ursprünglich sagen wollte. Um nicht Gefahr zu laufen, als Ketzer gebranntmarkt zu werden oder gar auf dem Scheiterhaufen zu landen.
Die Scheiterhaufen brennen zwar nicht mehr, gemordet wird dennoch. Nur unterschwelliger, moderner - der soziale Tod ist die Pest unserer Zeit. Die Ratten als Überträger dieser Pest haben menschliche Namen und sie machen sich dabei den geistigen Müll zu eigen, der pausenlos vom Wahrheitsministerium verbreitet wird.
Viele sagen, unsere Zeit hätte keine Werte mehr.
Ich teile nicht diese Aussage. Allenfalls fand eine Umwertung statt.
Werte lassen sich zwar gesetzlich festschreiben, doch sie sind nicht vorhanden, wenn sie nicht allgemein gültig zugleich verpflichtend und berechtigend wirken. Dann sind diese Werte der Willkür und Beliebigkeit ausgesetzt und dienen der Tyrannei.
Doch werde ich jetzt konkret.
Bevor ich von meinem Recht auf eingeschränkte Meinungsäußerung Gebrauch mache - denn nichts anderes steht im entsprechenden Grundgesetztext - möchte ich mich, um die Gefahren möglichst gering zu halten, darauf hinweisen, dass es mir im folgenden Beitrag nicht darum geht, irgendjemand wegen seiner speziellen ideologischen Ansichten zu verteidigen oder diese ideologischen Ansichten zu teilen, zu verherrlichen, zu verharmlosen und was es da noch alles für juristische Winkel-Vokabeln geben sollte.
Wie jeder andere Deutsche werde ich beständig an die Verbrechen eines Freislers und des Volksgerichtshofes erinnert. Genauso, wie man uns beständig an die Verbrechen im Unrechtsstaat DDR erinnert. Am braunen und am roten Terror.
Doch sowohl das Dritte Reich als auch die DDR gehören der Vergangenheit an. Kein Mensch kann daran etwas ändern. In positiver als auch negativer Hinsicht nicht.
Allerdings richten diejenigen, die uns beständig vor dem vergangenen Unrecht warnen, fleißig eigenes Unrecht an.
Das nennt man bekanntlich Heuchelei!
Das aktuelle Unrecht läßt sich übrigens nicht nur verhindern, es ist auch unsere bürgerliche Pflicht, dieses zu verhindern.
Es ist unsere Pflicht den kommenden Generationen und uns selbst gegenüber, die Rechte zu verteidigen und wenn möglich zu erweitern, die vordere Generationen für uns erkämpft haben.
Diese Pflicht wird uns im Grundgesetz als Recht deklariert. Unsere Selbstachtung, unsere Verantwortung, unsere Wahrhaftigkeit und unser Wille frei zu leben, verpflichten uns dazu, diese Rechte mit aller Kraft zu verteidigen und wenn nötig einzufordern!
Wie kann es sein, dass ein Mensch nach zwei Jahren Untersuchungshaft, in denen es die Ermittlungsbehörden gerade mal zu einem "wir vermuten, dass der Beschuldigte daran beteiligt war" brachten, zu 9 Jahren Gefängnis verurteilt werden kann?
Warum gilt hier nicht das gesetzlich vorgeschriebene "Im Zweifel für den Angeklagten"?
Weil dieser ein Neonazi ist?
Welches Gesetz schreibt vor, dass Neonazis keine Menschen sind und weniger Rechte haben als Kinderschänder, Mörder, Kriegsverbrecher und dergleichen mehr?
Und handelt es sich im Fall des 1958 Geborenen um einen NS-Zombie? Das könnte man meinen, wenn man den Vorwurf "Wiederbetätigung" liest.
Wie einige wahrscheinlich schon erraten haben, geht es hier um den Fall Gottfried Küssel.
Diesem Gedankenverbrecher wurde vorgeworfen, eine Internetseite betrieben zu haben, die mittlerweile der Zensur anheim gefallen ist und ohnehin keine Beachtung außerhalb der einschlägig bekannten und daran interessierten Kreise gefunden hatte.
Dieser Vorwurf konnte Küssel, wie gesagt nach zwei Jahren Ermittlung, nicht einmal annähernd bewiesen werden.
Ganz im Gegenteil, es folgten Ermittlungspannen.
Eine bei einer Hausdurchsuchung gefundene Waffe entpuppte sich beispielsweise als ein gewöhnliches touristisches Andenken.
Die entsprechende Anklage wurde vom Gericht einkassiert.
Allerdings nicht die Beteiligten an dieser Anklage.
Lachen sie nicht!
Sie könnten der Nächste sein!
Ihre Brotmesser daheim führen dann bei Bedarf  auch zu einer Anklage wegen illegalem Waffenbesitzes.
Das ist reine Willkür!
Und wenn sie oder einer ihrer Nächsten auf der Anklagebank sitzen, dann können sie nur hoffen, dass da draußen noch jemand ist, der sich gegen diese Willkür-Justiz auflehnt.
Auf die Frage, wer für die Homepage verantwortlich sei, erklärte Küssel: „Ich vermute nichts. Weil ich nichts weiß, kann ich dazu nichts sagen.“ Das funktioniert bei den Ermittlern vom Staatsschutz (BVT) offenbar anders. Eine Beamtin musste auf die Frage nach Beweisen, dass Küssel der Betreiber gewesen sei, passen bzw. ersetzte diese durch die Bemerkung: „Wir vermuten es.
In dem Tenor plädierte auch Ankläger Hans-Peter Kronawetter: Dass Küssel darauf verweise, man habe keine Zugriffcodes zur Homepage bei ihm entdeckt, gelte nicht. „Wir haben sie bloß nicht gefunden.
Es ist mir egal, ob ich hier nebenbei einen Nazi, einen Kommunisten, einen Umweltschützer, einen Juden oder sonstwas verteidige!
Ich verteidige in erster Linie verteidigungswürdige Werte!
Allein darauf kommt es an!
Ich vermisse den Aufschrei in den Medien angesichts eines solch drastischen Falles von Willkür-Justiz und Rechtsbeugung!
Traut sich denn in diesem Land niemand mehr zu widersprechen?
Vor was habt ihr Angst?
Um eventuell als Unterstützer Küssels bzw. als Neonazi zu gelten?
Haben sie so wenig Selbstwertgefühl, dass sie sich von jedem verlogenen Straßenköter anpissen lassen?
Meine Damen und Herren, wenn es im deutschsprachigen Raum wieder möglich ist, Menschen ohne Beweise einzusperren, dann ist es mir egal, wie man mich nennt.
Dann wird WIDERSTAND zur PFLICHT!!!
Küssel hat zwar das Recht in Berufung zu gehen, doch ist und bleibt seine Verurteilung ein Skandal.
Alle daran Beteiligten gehören insoweit unschädlich gemacht, dass sie nie wieder über Recht und Unrecht zu urteilen haben. Inklusive des Verzichts auf sämtliche Pensionsansprüche aus der vorherigen Tätigkeit.


Zusatz:

Die mittlerweile deaktivierte Seite hatte zwischen 2009 und 2011 Informationen über linke Aktivisten in Österreich veröffentlicht, Fotos inklusive. Auch Ausländer, Journalisten, Juden und Politiker waren Attacken durch »alpen-donau.info« ausgesetzt.
junge Welt
Fasst doch erst einmal an eure eigene Nase. Solche Internetseiten sind gängige Praxis. Nicht nur bei "Linken" oder "Rechten", sondern fast überall.
Das wird auch von der Jungen Welt praktiziert.
Wozu diese Heuchelei?
Weil ihr die "Guten" und die anderen die "Bösen" sind?
Das Leben ist aber kein primitives Märchen!
Übrigens habt ihr "Guten" ein bemerkenswertes Rechtsempfinden. Das kommt dem Rechtsempfinden derjenigen, die ihr vorgebt zu bekämpfen, verdächtig nah. Es übertrifft dieses sogar zuweilen noch.
Wenn es keine waschechten Beweise, wie in der höchstwahrscheinlich geheimdienstlich gesteuerten "NSU"-Aktion gibt, dann kann eben nicht sein, was für euch nicht sein darf: Dann werden eben die Ermittler von euch zu "Verbündete" der Beschuldigten erklärt.
Genauso ist die Heilige Inquisition verfahren, wenn es darum ging, Gegner auszuschalten.
Am Volksgerichtshof wäre man angesichts solcher Logik vermutlich neidisch geworden.
Zumindest ist es mir nicht bekannt, dass man damals Ermittlungsbeamte zusammen mit den Angeklagten ins Konzentrationslager eingewiesen hat, weil sie keine Beweise aufzubringen vermochten.
Allerdings wird aus vielen Quellen, darunter sind zahlreiche ehrbare "linke" Zeitzeugen, deutlich, dass sich Lenins und Stalins Gesinnungsterror einer solch paranoiden "Logik" bediente.
In den Kommentarspalten der meisten Zeitungen beschwert sich die Mehrheit der Kommentatoren über dieses Willkür-Urteil.
Aber sie beschweren sich auch über das hohe Strafmaß von neun Jahren.
Völlig zu recht stellen sie fest, dass dieses Urteil in Bezug auf andere Strafen generell zu hoch sei, da über keinen Vergewaltiger, keinen Kinderschänder und keinen Totschläger eine solch hohe Strafe verhängt werden würde.
Ohne direkten Bezug auf diese Aussage zu nehmen, liest man dann die alte (linksfaschistische) Gebetsmühle:
"Das kann man nicht miteinander vergleichen".
Warum eigentlich nicht?
Dass man es kann, könnt ihr doch oben lesen.
Dass man es nicht soll, erfordert einer nachvollziehbaren Begründung.
Und dass man es oftmals per Strafgesetz* - trotz aller vermeintlicher Forschungs-, Informations- und Meinungsfreiheit - auch nicht darf, ist ebenso bekannt.
Im Unterschied zum Freiheit ausdrückenden Wort "kann", schränken hier die Worte "darf" und "soll" ein.
Die Heuchler haben ihre Gründe dafür.
Egal was Menschen vorgeben zu sein. Den Gehalt ihrer Ideale oder ihrer Werte erkennt man am Umgang mit ihnen.
Oder wie sagte es die Luxemburg: "Freiheit ist stets die Freiheit des Andersdenkenden".
Wer dem Andersdenkenden keinerlei Freiheit zugesteht, sondern seine Unfreiheit einfordert, dient jedenfalls der Tyrannei, aber niemals hohen Werten.
An dieser Stelle möchte ich nicht nur alle "Linken"² an die Worte des ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der KPD, Max Reimann, erinnern. Die Kommunisten weigerten sich das Grundgesetz für die BRD zu unterzeichnen, da das Grundgesetz die Spaltung Deutschlands festigte und beschleunigte.
Wir unterschreiben nicht. Es wird jedoch der Tag kommen, da wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben!
Reimann sollte zunächst recht behalten. Im Jahre 2013 trifft das nur noch äußerst begrenzt zu. Bis auf wenige Randgruppen unter ihnen applaudieren die Kommunisten von heute, wenn man dieses Grundgesetz mit Füßen tritt, solange es die anderen betrifft.
 
* Es ist ein Kennzeichen für eine Diktatur, wenn das Strafgesetzbuch den eigentlichen Verfassungsrang innehat.
² "Links" und "rechts" setze ich dahingehend in Anführungszeichen, weil ich kein Anhänger einer parlamentarischen Gesäßorthographie bin.