Orthopädieschuhtechnik in Nordrhein-Westfalen: Die Ereignisse überschlagen sich

Erstellt am 22. März 2012 von Stscherer

© Rainer Sturm / pixelio.de

Hoppla, da scheint aber hektische Betriebsamkeit bei der Innung für Orthopädieschuhtechnik Rheinland/Westfalen ausgebrochen zu sein.

Gestern berichtete ich ja schon über die Antragsflut, die man dort zu bewältigen hatte – und nach meiner unmassgeblichen Einschätzung nicht so ganz vollständig und richtig behandelt hat, aber dieser Punkt könnte sicherlich demnächst mal an anderer Stelle zu einem spannenden Thema werden.

Inzwischen scheint man auch ein Feindbild zu suchen, und dies sind nicht mehr “die Unredlichen” im eigenen Verband, sondern die bösen Abgesandten des ZVOS – oder besser diejenigen, die man dazu auserkoren hat.

Aber Nein, liebe Damen und Herren in NRW, weder der Landesinnungsmeister aus Hamburg noch der Geschäftsführer der Innung Berlin noch ich sind “ZVOS-gesteuert”. Wir haben ein ganz anderes Interesse, als das, dem Bundesverband zu helfen oder für diesen als “U-Boot” tätig zu werden. Wir kämpfen derzeit gegen eine Reihe von Krankenkassen um Verträge im Interesse der Leistungserbringer, und zwar auch der Kleinbetriebe im Bereich der Orthopädieschuhtechnik, welche sich an die Rahmenbedingungen halten, die das Bundesversicherungsamt (BVA) in seinem hinlänglich zitierten Rundschreiben aufgestellt hat – und damit gegen Verträge, die die Zwangszertifizierung enthalten. Logisch, dass wir da nicht gerade die geborenen Freunde der Politik des Vorstandes der Landesinnung Rheinland/Westfalen sind.

Und ich für meinen Teil bin es herzlich leid, mir ständig von den offiziellen Vertretern in NRW Knüppel zwischen die Beine werfen zu lassen in dem Bestreben, Verträge zu erreichen, die gerade keine Zwangszertifizierung enthalten. Ich denke, dass ist Motivation genug, zumal der ZVOS ja derzeit auch nicht gerade der Verband ist, der im Bereich Abschaffung der Zwangszertifizierung als Goldener Reiter glorreich voranreitet. Aber auch dies ist ein Thema für einen späteren Zeitpunkt.

Übrigens droht anscheinend der nächste Knüppel aus NRW: angeblich soll die AGOS NRW vor wenigen Tagen und in Kenntnis der massiven Diskussion um die Zwangszertifizierung einen neuen Vertrag mit der GWQ plus unterschrieben haben – und angeblich erneut mit dem Diktat der Zwangszertifizierung. Wie gesagt, ein Gerücht, mal sehen, was die Damen und Herren am Samstag dazu in ihrer Mitgliederversammlung erklären werden… Aber wenn das wirklich stimmt, wird sich sicherlich nicht nur meine Kritik an den dort Handelnden durchaus verstärken.

Spannend wird auch, wie die Mitglieder in der Veranstaltung es interpretieren werden, wenn der Herr Landesinnungsmeister Ludwig Vorholt dort den §27 Abs.2 der dortigen Satzung aus dem Hut zaubert – und angekündigt hat er dies schon einmal…

Ach, Sie wissen nicht, was damit gemeint ist? Ganz einfach, Herr Ludwig Vorholt hat ja nach §25 satzungsgemäss mit – von ihm, seinem Vorstand und seiner Geschäftsführerin präparierter – Tagesordnung zur Mitgliederversammlung geladen, und nun will er weitere Tagesordnungspunkte und damit auch nach seiner Auffassung die neuen Anträge – die doch von ihm selbst in seiner Einladung angefordert wurden – nur mit einer 3/4 Mehrheit der Teilnehmer zulassen.

Das ist mal richtig cool!

Eine breite inhaltliche Diskussion soll verhindert werden, indem man sich formal auf eine Sperrminorität beruft.

Es drängt sich mir der Eindruck auf, dass in NRW nicht ganz unerhebliche Verzweiflung aufgekommen ist…

Und mal ganz davon abgesehen, dass man auf so einem wüsten Weg eine solche Auseinandersetzung auf der Sachebene wie die über die Zwangszertifizierung nicht beendet bekommt: wer formale “Tricks” auspackt, sollte immer aufpassen, dass dies nicht wie ein Bumerang zurückkommt.

Da gilt es zunächst einmal die Frage zu stellen, ob tatsächlich für die Anträge neue Tagesordnungspunkte erforderlich sind – und schnell hat sich derjenige, der die Trickkarte zieht, selbst einen Bock im formalen Ablauf seiner Mitgliederversammlung (ergänzend weise ich nur mal auf das Problem hin, gestellte Anträge zu verändern, zu kürzen, zu trennen oder in einen anderen Zusammenhang zu stellen…) – und er muss damit rechnen, dass auch der andere nach Minderheitsrechten sucht und in der Satzung schnell fündig wird: nämlich in §24. Und dann steht einem vielleicht demnächst die Peinlichkeit einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung ins Haus – mit einer Tagesordnung, die dann nicht mehr vom Vorstand einseitig vorgegeben wird.

Man mag es vermessen finden, aber ich würde den handelnden Personen der Orthopädieschuhtechnik mal raten, weniger nach Sündenböcken, Übeltätern, Unredlichen oder Schlupflöchern zu suchen, sondern endlich die sachliche und faire Diskussion aufzunehmen und die Interessen auch der kleinen Betriebe wahr zu nehmen. Am Ende wird das der bessere Weg sein.

Und denjenigen, denen man unter Umständen die Möglichkeit nimmt, ihre Interessen angemessen im Rahmen der Mitgliederversammlung darzustellen, rate ich:

  • schriftliche und geheime Wahlen dürften durchzuführen sein, wenn auch nur ein Mitglied es verlangt.
  • Protokolle müssen richtig und vollständig sein, und jeder Antrag sowie jede Äusserung, die ausdrücklich zu Protokoll erklärt wird, muss auch aufgenommen werden (und man kann dann im Nachhinein sehr genau anhand seiner eigenen, umfangreich zu führenden Aufzeichnungen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokolls prüfen)
  • jedes Mitglied hat volle Redefreiheit, die ihm nicht beschnitten werden darf

und

  • zur Genehmigung gehört vorab eine (idR schriftliche) Information – auch was die Wirtschafszahlen eines Verbandes betrifft. Und ist diese Information nicht erfolgt, dann ist man ganz schnell im Bereich der Verletzung von Mitgliederrechten

Ich denke mal, meine Fahrt in den Urlaub am Samstag wird nicht halb so spannend wie diese Mitgliederversammlung – und keine Angst, meine Fahrtstrecke führt nicht durch NRW…

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