ORF darf kein Visual Radio machen

Der Österreichische Rundfunk (ORF) darf sein Radioprogramm „Ö3“ nicht mit zusätzlichen Videoinhalten versehen und online über oe3.orf.at verbreiten. Das Online-Angebot „Ö3-Live/Visual“ sollte nach Vorstellung des ORF ein „bebildertes Radio“ darstellen, in dem das Hörfunkprogramm „Ö3“ um Musikvideos und Livebilder aus dem Sendestudio ergänzt wird. Die Medienbehörde KommAustria stuft dieses geplante Angebot „Ö3-Live/Visual“ allerdings als Fernsehprogramm ein, auch wenn „Ö3-Live/Visual“ aus technischer Sicht nur online verbreitet werden würde. Eine derartige Erweiterung des ORF-Angebots ist vor dem Hintergrund des ORF-Gesetzes jedoch nicht möglich. www.orf.at


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Wandern in den Salzburger Highlands: Twengeralm, Twenger Almsee & Gurpitscheck in Obertauern
wallpaper-1019588
[Comic] The One Hand and The Six Fingers
wallpaper-1019588
Sonnenfinsternis an der Algarve erleben
wallpaper-1019588
Schreib-Retreat „Erzähl dich“ wird größer: Neue Online-Angebote und weitere Treffen in Portugal